Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 bis 2 Monate
Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Rechtsgrundlage
- § 2 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- §§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 4 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- § 2 Niedersächsisches Grundstücksgeschäfte Landwirtschaft-Gesetz (NGrdstLwG)
Erforderliche Unterlagen
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
-
Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
- Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)
Teaser
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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