Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Springintgut 1
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :4 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

