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Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

  • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
  • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
  • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Wffenbesitzkarte (WBK)
  • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Teaser

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
Jagdscheine (A-K), Waffenangelegenheiten (A-K), Bewachungsgewerbe
04131 26-1220E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
Jagdscheine (L-S), Waffenangelegenheiten (L-S), Versammlungsanmeldungen
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Jagdscheine (T-Z), Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 006

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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