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Naturschutzgebiet: Festsetzung

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 305
Wasser
Natascha Abrahams
Untere Wasserbehörde, Kläranlagen und Samtgemeinde Bardowick
04131 26-1657E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 311
Wasser
Michaela Willig
Untere Wasserbehörde
04131 26-1277E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Andreas Flügger
Untere Wasserbehörde
04131 26-1325E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 314
Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 317
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 312
Wasser
Martin Knothe
Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen
04131 26-1501E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 304
Wasser
Reinhard Lempke
Untere Wasserbehörde
04131 26-1320E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Astrid Michaelsen
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide
04131 26-1463E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 313

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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