Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Bestattungskosten Übernahme

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern
  6. und die Geschwister

Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
  • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

Verfahrensablauf

Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

§ 74 SGB XII garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Moritz Messelken
Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1667E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 118 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Rebecca Roxin
Sozialhilfe
04131 26-1070E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 114 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lilli Trojahn
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tanja Bethlehem
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Gaby Dierks
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 120 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Sebastian Ahlfaenger
Sozialhilfe
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Fachgebietsleiterin Sozialhilfe
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 113 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Stefanie Niederreiner
Sozialhilfe
04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 102 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Karin Rieckmann
Sozialhilfe
04131 26-1780E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 103 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Sozialhilfe
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Kristina Preuß
Bildung und Teilhabe
04131 26-1732E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 116 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tine Schachtschneider
Bildung und Teilhabe
04131 26-1731E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Marie Lange
Bildung und Teilhabe
04131 26-1730E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 119 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Isabell Oldekop
Bildung und Teilhabe
04131 26-1737E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 115 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christiane Hagemann
Bildung und Teilhabe
04131 26-1340E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christian Ratzeburg
Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1626E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 105 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christopher Schäfer
Fachgebietsleiter Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1380E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 110 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Max Schiller
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1608E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 107 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lana-Sophie Darger
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1092E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Ben Päpper
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1844E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 109 // 2

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden