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Pflegeheime, Formen des betreuten Wohnens, ambulant betreute Wohngemeinschaften: Anzeigepflicht - Betrieb

Senioren und Behinderte

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer sowie sonstige, an Leistungen von unterstützenden Wohnformen interessierte Dritte können Ihren Beratungsanspruch gegenüber den Heimaufsichtsbehörden in Anspruch nehmen.

Wenn Sie als Bewohnerin bzw. Bewohner einer unterstützenden Einrichtung der Meinung sind, dass Sie nicht Ihrem Pflege- und Betreuungsbedarf entsprechend versorgt werden, können Sie sich bei der Heimaufsichtsbehörde beschweren. [A1] 

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer können Sie sich über die Voraussetzungen zum Betrieb unterstützender Einrichtungen informieren und beraten lassen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Prüfung der Anzeige zur Aufnahme des Betriebes eines Heimes beträgt 30,00 Euro je Platz, mindestens jedoch 300,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle vorliegen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige gemäß § 7 Abs. 1 NuWG wird die Verwendung des gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden und der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen unter Beifügung der dort geforderten Unterlagen empfohlen. Den Strukturerhebungsbogen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, die Ihnen auch für Auskünfte bezüglich der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung steht.

Für die Anzeige gemäß § 7 Abs. 1 NuWG wird die Verwendung des gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden und der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen unter Beifügung der dort geforderten Unterlagen empfohlen. Den Strukturerhebungsbogen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, die Ihnen auch für Auskünfte bezüglich der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung steht.

Verfahrensablauf

Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen. Die Heimaufsichtsbehörde fordert die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an.

Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen. Die Heimaufsichtsbehörde fordert die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an.

Hinweise (Besonderheiten)

Heimaufsicht

Ansprechpunkt

Für die Anzeige von Pflegeheimen, Formen des betreuten Wohnens und ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere, pflegebedürftige Menschen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen liegt die Zuständigkeit  beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt, in dessen/deren Gebiet die Einrichtung betrieben werden soll. Für entsprechende Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend, und Familie. 

Für die Anzeige von Pflegeheimen, Formen des betreuten Wohnens und ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere, pflegebedürftige Menschen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen liegt die Zuständigkeit  beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt, in dessen/deren Gebiet die Einrichtung betrieben werden soll. Für entsprechende Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend, und Familie. 

Teaser

Unternehmende bekommen Auskunft, an wen sie sich wenden können, wenn der Betrieb eines Heims, einer unterstützenden Wohnform oder einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aufgenommen werden soll und welche Unterlagen erforderlich sind.

Ansprechpersonen

Senioren und Behinderte
Claudia Kandel
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1761E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Anke Suk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1229E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 124 // 2
Senioren und Behinderte
Martina Pachale
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1243E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Sandra Schulz
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1769E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Christine Burk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Carolin Pahl
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: A, Su - Z
04131 26-1424E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Alena Jansen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: B - Bq, Mey - Mn
04131 26-1628E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Annika Kellinghusen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Br - D
04131 26-1906E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Franziska Lotz
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: E, Mo - Or
04131 26-1572E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: F - Ha
04131 26-1544E-Mail senden
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Hb - Ko
04131 26-1584E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Bianca Peters
Immissionen, Boden, Abfall
04131 26-1786E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Matthias Schmidt
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Os - Sas
04131 26-1317E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Sat - St
04131 26-1411E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 213 // 3
Senioren und Behinderte
Maik Koch
Eingliederungshilfe
04131 26-1410E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 239 // 1
Senioren und Behinderte
Linda Czerwinski
Eingliederungshilfe
04131 26-1896E-Mail senden
Senioren und Behinderte
Rosa Deeks
Senioren und Behinderte
04131 26-1214E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 126 // 2
Senioren und Behinderte
Sabine von Arnoldi
Senioren und Behinderte
04131 26-1676E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 128 // 2
Senioren und Behinderte
Matthias Naß
Fachdienstleiter Senioren und Behinderte
04131 26-1450E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 129 // 2
Senioren und Behinderte
Sarah Korth
Senioren und Behinderte
04131 26-1056E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Birgit Flock
Senioren und Behinderte - Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderer Wohnform
04131 26-1270E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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