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Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
  • Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.

Im Falle einer Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.

Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Einkommen
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 10 Prozent verringert haben oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 10 Prozent erhöht.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen. Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

  • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
  • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
  • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

  • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
  • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
  • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
    • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
    • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
    • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
  • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
  • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

Ansprechpunkt

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Moritz Messelken
Sozialhilfe und Wohngeld - Pflege- und Sozialberatung
04131 26-1667E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 118 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Rebecca Roxin
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Z
04131 26-1070E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 114 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lilli Trojahn
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: A - F
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tanja Bethlehem
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: G - K
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: L - N
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: O - R
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Gaby Dierks
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: S - Z
04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 120 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Sebastian Ahlfaenger
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Fq; I - J
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Fachgebietsleiterin Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Fr - H
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 113 // 2
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Stefanie Niederreiner
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ku - Rn
04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 102 // 2
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Karin Rieckmann
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Kr - Kt; Ro - U
04131 26-1780E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 103 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ka - Kp; V - Z
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Kristina Preuß
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II Leistungen nach Name: A - Gö
04131 26-1732E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 116 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tine Schachtschneider
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II Leistungen nach Name: Gr - Om
04131 26-1731E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Marie Lange
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II-Leistungen nach Name: On - Z | Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: W - Z
04131 26-1730E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 119 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Isabell Oldekop
Bildung und Teilhabe - Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: A - M
04131 26-1737E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 115 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christiane Hagemann
Bildung und Teilhabe - Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: N - V
04131 26-1340E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
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Christian Ratzeburg
Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1626E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 105 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Mirko Hävecker
Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1609E-Mail senden
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Christopher Schäfer
Fachgebietsleiter Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1380E-Mail senden
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Vanessa Haka
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: SG Scharnebeck
04131 26-1271E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Max Schiller
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: Gem. Adendorf, SG Amelinghausen, SG Bardowick, SG Ostheide
04131 26-1608E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 107 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lana-Sophie Darger
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: Amt Neuhaus
04131 26-1092E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Ben Päpper
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: SG Dahlenburg, SG Gellersen, SG Ilmenau, SG Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1844E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 109 // 2

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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