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Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.


Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Ansprechpunkt

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Ansprechpersonen

Wohngeld
Lilli Trojahn
Zuständigkeit nach Name: A - G
04131 26-1734E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 121
Wohngeld
Tanja Bethlehem
Zuständigkeit nach Name: H - Ma
04131 26-1606E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 122
Wohngeld
Christine Meyer
Zuständigkeit nach Name: Me - R
04131 26-1403E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 123
Wohngeld
Vanessa Haka
Zuständigkeit nach Name: S - Z
04131 26-1402E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 120

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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04131 26-0

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