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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

  • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
  • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

Formulare

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Moritz Messelken
Sozialhilfe und Wohngeld - Pflege- und Sozialberatung
04131 26-1667E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 118 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Rebecca Roxin
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Z
04131 26-1070E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 114 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lilli Trojahn
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: A - F
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tanja Bethlehem
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: G - K
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: L - N
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: O - R
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Gaby Dierks
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: S - Z
04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 120 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Sebastian Ahlfaenger
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Fq; I - J
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Fachgebietsleiterin Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Fr - H
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 113 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Stefanie Niederreiner
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ku - Rn
04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 102 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Karin Rieckmann
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Kr - Kt; Ro - U
04131 26-1780E-Mail senden
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Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ka - Kp; V - Z
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Kristina Preuß
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II Leistungen nach Name: A - Gö
04131 26-1732E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 116 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tine Schachtschneider
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II Leistungen nach Name: Gr - Om
04131 26-1731E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Marie Lange
Bildung und Teilhabe - Empfänger von SGB II-Leistungen nach Name: On - Z | Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: W - Z
04131 26-1730E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 119 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Isabell Oldekop
Bildung und Teilhabe - Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: A - M
04131 26-1737E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 115 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christiane Hagemann
Bildung und Teilhabe - Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag nach Name: N - V
04131 26-1340E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christian Ratzeburg
Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1626E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 105 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Mirko Hävecker
Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1609E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 111 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christopher Schäfer
Fachgebietsleiter Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1380E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 110 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Vanessa Haka
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: SG Scharnebeck
04131 26-1271E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Max Schiller
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: Gem. Adendorf, SG Amelinghausen, SG Bardowick, SG Ostheide
04131 26-1608E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 107 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lana-Sophie Darger
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: Amt Neuhaus
04131 26-1092E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Ben Päpper
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Gemeinde: SG Dahlenburg, SG Gellersen, SG Ilmenau, SG Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1844E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 109 // 2

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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