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Blindenhilfe beantragen

Senioren und Behinderte

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2023) 

  • vor dem 18. Lebensjahr: 421,61 EUR beziehungsweise
  • ab dem 18. Lebensjahr: 841,77 EUR 

im Monat. 

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

Voraussetzungen

Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
  • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl" oder
    • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
    • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
  • geringes Einkommen
  • geringes Vermögen
  • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
  • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" oder
    • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
    • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
  • geringes Einkommen
  • geringes Vermögen
  • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
  • Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. 
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe. 
  • Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
  • Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
  • Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. 
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe. 
  • Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Formulare

Bitte verwenden Sie die unter angehängten Antragsformulare.

Teaser

Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

Ansprechpersonen

Senioren und Behinderte
Claudia Kandel
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1761E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Anke Suk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1229E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 124 // 2
Senioren und Behinderte
Martina Pachale
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Stationär
04131 26-1243E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 125 // 2
Senioren und Behinderte
Sandra Schulz
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1769E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Christine Burk
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 131 // 2
Senioren und Behinderte
Carolin Pahl
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: A, Su - Z
04131 26-1424E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
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Alena Jansen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: B - Bq, Mey - Mn
04131 26-1628E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
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Annika Kellinghusen
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Br - D
04131 26-1906E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
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Franziska Lotz
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: E, Mo - Or
04131 26-1572E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 210 // 3
Senioren und Behinderte
Berit Bossow
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: F - Ha
04131 26-1544E-Mail senden
Senioren und Behinderte
Benedikt Grote
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Hb - Ko
04131 26-1584E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 216 // 3
Senioren und Behinderte
Bianca Peters
Immissionen, Boden, Abfall
04131 26-1786E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
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Matthias Schmidt
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Os - Sas
04131 26-1317E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Dirk Höbermann
Senioren und Behinderte - Zuständigkeit nach Name: Sat - St
04131 26-1411E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 213 // 3
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Maik Koch
Eingliederungshilfe
04131 26-1410E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 239 // 1
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Linda Czerwinski
Eingliederungshilfe
04131 26-1896E-Mail senden
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Sabine von Arnoldi
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04131 26-1676E-Mail senden
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Matthias Naß
Fachdienstleiter Senioren und Behinderte
04131 26-1450E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 129 // 2
Senioren und Behinderte
Sarah Korth
Senioren und Behinderte
04131 26-1056E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 209 // 3
Senioren und Behinderte
Birgit Flock
Senioren und Behinderte - Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderer Wohnform
04131 26-1270E-Mail senden

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(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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