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Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 1

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr:10,20 EUR - 767,00 EUR
    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

Hinweise (Besonderheiten)

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpersonen

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Gienke
04131 26-1304E-Mail senden
Gebäude 5 - Zimmer 4d
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Frau Mindt
04131 26-1556E-Mail senden
Gebäude 5 - Zimmer 4d
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Team Bußgeldstelle
04131 26-1392E-Mail senden
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Wild
04131 26-1672E-Mail senden
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Bretthauer
04131 26-1302E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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