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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Führerscheine

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bis zum 19.01.2033 müssen EU-weit alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der „Neue“ erhält dann das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Außerdem sollen Fälschungen erschwert werden.

Der Umtausch verläuft in Deutschland gestaffelt nach Jahrgängen. Sie können Ihren Führerschein aber gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach umtauschen.

Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich seine Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr Tausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später       19.01.2025  

Alle vor 1953 geborenen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

Ausstellungsjahr Tausch bis
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013   19.01.2033  

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • Der Umtausch des Führerscheins kostet 33,00 Euro, inklusive "Direktversand". Das bedeutet, dass Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt wird.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Erforderliche Unterlagen

-    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
-    aktuelles biometrisches Passfoto
-    alter Führerschein im Original
-    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
-    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

Ansprechpersonen

Führerscheine
Frau Beder-Ahlf
Führerschein-Pflichtumtausch
04131 26-1142E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 108
Führerscheine
Frau Struck
Führerschein-Pflichtumtausch
04131 26-1437E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 108

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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