Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Leistungsbeschreibung
Bis zum 19.01.2033 müssen EU-weit alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der „Neue“ erhält dann das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Außerdem sollen Fälschungen erschwert werden.
Der Umtausch verläuft in Deutschland gestaffelt nach Jahrgängen. Sie können Ihren Führerschein aber gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach umtauschen.
Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich seine Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Tausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Alle vor 1953 geborenen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Ausstellungsjahr | Tausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
- Der Umtausch des Führerscheins kostet 33,00 Euro, inklusive "Direktversand". Das bedeutet, dass Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Teaser
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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