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Führerscheine in Deutschland: als Karte und als rosa Umschlag.
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Führerscheine, Fahrerkarten & Co.

Die Führerscheinstelle bearbeitet alle Anliegen rund um das Führerscheinwesen. Hier werden u. a. Führerscheine - auch internationale und die zur Personenbeförderung -, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweise ausgestellt. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.

Aktueller Hinweis: Die Führerscheinstelle ist am 26.09.2023 vormittags geschlossen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Straßenverkehr
Frau Doose
Zuständigkeit nach Nachname: A-C, W-Z
+49 4131 26 - 1785+49 4131 26 - 2785E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Straßenverkehr
Frau Jurischka
Zuständigkeit nach Nachname: D-I
+49 4131 26 - 1659+49 4131 26 - 2659E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Straßenverkehr
Frau Höche
Zuständigkeit nach Nachname: J-P
+49 4131 26 - 1344+49 4131 26 - 2344E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Straßenverkehr
Frau Polkehn
Zuständigkeit nach Nachname: Q-V
+49 4131 26 - 1232+49 4131 26 - 2232E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Straßenverkehr
Katharina Gronholz
Fachgebietsleiterin Führerscheine
+49 4131 26 - 1358+49 4131 26 - 2358E-Mail senden

Wann erreichen Sie uns?

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8 bis 11 Uhr
zusätzlich Dienstagnachmittag
13:30 bis 16 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Aktueller Hinweis: Die Führerscheinstelle ist am 26.09.2023 vormittags geschlossen.

Hinweis: Telefonisch sind wir außerhalb dieser Zeiten für Sie erreichbar, Montag - Donnerstag bis 16 Uhr, Freitag bis 12 Uhr. Per E-Mail erreichen Sie uns unter fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de. Bitte geben Sie zu Ihrem Anliegen auch Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an.

Termine werden nicht vergeben.

Sie wohnen in der Samtgemeinde Bardowick oder der Gemeinde Amt Neuhaus? Dann können Sie den Führerscheinumtausch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Informationen zu den Öffnungszeiten erfragen Sie bitte direkt dort.

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Hinweise zur Erreichbarkeit

Während der Öffnungszeiten ist die Führerscheinstelle nur sehr eingeschränkt telefonisch erreichbar. Schreiben Sie uns daher sehr gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de.

Die häufigsten Fragen zum Führerschein

Ich bin verzogen und benötige eine Karteikartenabschrift - was muss ich tun?

Schicken Sie bitte eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de zum Stichwort Karteikartenabschrift mit folgenden Angaben:

  • Ihr Nachname*
  • Vorname*
  • Geburtsdatum*
  • Geburtsname/früherer Name
  • Zuständige Behörde (Führerscheinstelle/Straßenverkehrsamt Ihres jetzigen Wohnortes)*

*Pflichtangaben

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Führerscheinstelle übersandt. Sie erhalten keine Nachricht.

Ich habe gehört, dass alte Führerscheine nach und nach getauscht werden müssen. Ist das richtig?

Bis zum 19. Januar 2033 müssen EU-weit alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der „Neue“ erhält dann das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Ihren Führerschein können Sie gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach umtauschen.

Bis wann muss ich meinen Führerschein tauschen?

Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich seine Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:

GeburtsjahrTausch bis
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später      19.01.2025  

Alle vor 1953 geborenen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

AusstellungsjahrTausch bis
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.2013  19.01.2033  

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet.

Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein-Tausch?

Diese Unterlagen sind der Führerscheinstelle für den Umtausch vorzulegen:

  • Ihr gültiger Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihr alter Führerschein

Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, Sie müssen bitte persönlich zur Führerscheinstelle kommen. 

Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Kann ich das Foto in der Führerscheinstelle aufnehmen lassen?

Ja, Sie können hier in der Führerscheinstelle ein Passfoto aufnehmen. Die Aufnahme kostet 6,50 Euro. Das Bild steht ausschließlich digital zur Verfügung. Es wird nach der Aufnahme direkt an die zuständigen MitarbeiterInnen weitergeleitet. Sie erhalten kein Exemplar.

Was kostet der neue Führerschein?

Der Umtausch des Führerscheins kostet 30,30 Euro. 5,00 Euro für den Direktversand sind in dieser Gebühr bereits enthalten.

Was geschieht mit dem alten Führerschein?

Ihren „Alten“ dürfen Sie behalten. Damit zu erkennen ist, dass er nicht mehr verwendet werden darf, wird er entwertet.

Darf ich noch fahren, wenn ich meinen Führerschein zu spät umtausche?

Die jeweilige Befristung bezieht sich nur das Führerscheindokument. Sie betrifft nicht Ihre Fahrerlaubnis an sich. Pkw und Motorräder dürfen Sie weiterhin fahren, auch wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Als Fahrer begehen Sie dann eine Ordnungswidrigkeit und müssen im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld (10 Euro) rechnen.

Benötige ich einen Termin bei der Führerscheinstelle?

Termine werden in der Führerscheinstelle nicht vergeben. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie weiter oben.

Welche Unterlagen benötige ich für andere Anliegen in der Führerscheinstelle, z. B. für eine Fahrerkarte oder einen internationalen Führerschein?

In den Downloads finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, die für die Anliegen in der Führerscheinstelle benötigt werden. Außerdem sind dort auch die anfallenden Gebühren aufgelistet.

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