Führerscheine, Fahrerkarten & Co.
Die Führerscheinstelle bearbeitet alle Anliegen rund um das Führerscheinwesen. Hier werden u. a. Führerscheine - auch solche für die Reise und die zur Personenbeförderung -, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweise ausgestellt, zukünftigen Fahrlehrern und Fahrschulen die erforderliche Erlaubnis erteilt und Ausbildungsstätten für die Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt.
Aktueller Hinweis: Die Führerscheinstelle und die KFZ-Zulassungsstelle sind vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen.
Alle Infos einfach zu sehen.
Wir helfen Ihnen weiter!
Wann erreichen Sie uns?
Termine werden nicht vergeben.
Möchten Sie Ihr Anliegen nicht vor Ort klären, erreichen Sie die fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de am besten per E-Mail. Bitte geben Sie zu Ihrem Anliegen immer Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum an.
Sie wohnen in der Samtgemeinde Bardowick oder der Gemeinde Amt Neuhaus und haben noch einen alten, vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein, den Sie tauschen möchten? Dann können Sie den 'Neuen' bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Informationen zu den Öffnungszeiten erfragen Sie bitte direkt dort.
Aktueller Hinweis: Die Führerscheinstelle und die KFZ-Zulassungsstelle sind vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen.
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Hinweise zur Erreichbarkeit
Telefonisch ist die Führerscheinstelle aufgrund der hohen Besucher- und Antragszahlen nur eingeschränkt erreichbar. Das gilt insbesondere während der Öffnungszeiten. Richten Sie Ihr Anliegen -mit Ihrem vollen Namen und Geburtsdatum - daher gerne per E-Mail an die fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de.
Auch wenn es vielleicht länger dauert: Ihre Anfrage wird beantwortet. Sehen Sie bitte von wiederholten Anfragen ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die häufigsten Fragen zum Führerschein
Ich bin verzogen und benötige eine Karteikartenabschrift - was muss ich tun?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de zum Stichwort Karteikartenabschrift mit folgenden Angaben zu Ihrer Person:
- Familienname und ggf. der (Geburts-) Name, auf den Ihr aktueller Führerschein ausgestellt ist
- Vorname
- Geburtsdatum
- Zuständige Behörde (Führerscheinstelle/Straßenverkehrsamt Ihres jetzigen Wohnortes)
Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Behörde übersandt. Sie erhalten darüber keine Nachricht.
Muss ich meinen Führerschein tauschen und wenn ja, bis wann?
Ja, wenn Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie ihn tauschen. Denn alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine verlieren -gestaffelt nach Jahrgängen- ihre Gültigkeit. Für den dann erforderlichen Umtausch gelten die folgenden Fristen. Sie können Ihren Führerschein aber gerne vor dem jeweiligen Stichtag und selbstverständlich auch noch danach tauschen.
Der 'Neue' erhält das Scheckkartenformat und wird auf 15 Jahre befristet. Durch diese Regelung sollen Name und Lichtbild möglichst aktuell bleiben und Fälschungen erschwert werden.
Sie haben einen alten Papierführerschein (grau, rosa oder DDR-Führerschein)? Dann richtet sich die Gültigkeit nach Ihrem Geburtsjahr:
| Geburtsjahr | Tausch bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, bestimmt das Ausstellungsjahr, bis wann der Führerschein umzutauschen ist. Für alle vor 1953 geborenen gelten diese Fristen allerdings nicht - sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen.
| Ausstellungsjahr | Tausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Das Ausstellungsdatum finden Sie übrigens auf der Vorderseite des Kartenführerscheins, im Feld 4a.
Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Das Gültigkeitsdatum finden Sie im Feld 4b auf der Vorderseite des Dokuments.
Wenn die Gültigkeit nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie auf Antrag einen neuen Scheckkartenführerschein.
Mehr zum Führerschein-Umtausch erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesregierung und des Bundesverkehrsministeriums.
Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein-Tausch?
Ihr Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt? Dann bringen Sie zu Ihrem Besuch in der Führerscheinstelle bitte diese Unterlagen mit:
- Ihren gültigen Personalausweis
Alternativ: Sonstiges Ausweisdokument mit einer aktuellen Meldebescheinigung - Ein biometrisches Passfoto, das nicht älter als 1 Jahr ist
(Tipp: Beachten Sie auch die Hinweise zum Foto weiter unten auf dieser Seite) - Ihren aktuellen Führerschein
Kommen Sie bitte persönlich zur Führerscheinstelle. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nur dann verbunden, wenn Sie gleichzeitig Ihre LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklasse verlängern möchten. In den Downloads finden Sie eine Übersicht der dafür erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der anfallenden Gebühren.
Welche Unterlagen brauche ich für andere Anliegen in der Führerscheinstelle, z. B. für eine Fahrerkarte oder einen Führerschein für die Reise?
In den Downloads finden Sie eine Übersicht der für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie der dafür anfallenden Gebühren.
Welche Fotos nehmen Sie für den Führerschein-Antrag an? Sind Foto-Aufnahmen vor Ort möglich?
Es wird ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt, das nicht älter als 1 Jahr ist.
Sie können es mitbringen oder uns per E-Mail schicken. Nicht vergessen: Geben Sie dabei immer Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum an!
Ein Bild in Papierform bringen Sie bitte mit, wenn Sie einen internationalen Führerschein brauchen, also den Führerschein für Ihre Reise ins außereuropäische Ausland, da dass Bild in das Dokument eingeklebt wird.
Wenn Sie noch kein Foto haben ist es möglich, ein digitales hier in der Führerscheinstelle aufzunehmen. Die Aufnahme kostet 6,50 €. Das Bild steht dann ausschließlich für die Bestellung Ihrer neuen Karte (Fahrer-/Führerschein-Karte) zur Verfügung. Sie erhalten kein Exemplar.
Was kostet der neue Führerschein?
Der Umtausch des alten, unbefristet gültigen Führerscheins kostet 33,00 Euro, inklusive "Direktversand". Das bedeutet, dass Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt wird.
Eine Übersicht der Gebühren, die für andere Anliegen anfallen, finden Sie in den Downloads.
Was geschieht mit meinem alten Führerschein?
Ihren „Alten“ dürfen Sie behalten.
Der Papier-Führerschein erhält einen Eindruck, der bestätigt, dass Sie einen neuen Führerschein beantragt haben und dass der alte Führerschein nach einigen Wochen seine Gültigkeit verliert. Auch alte Kartenführerscheine werden mit einer Befristung versehen. Den neuen Führerschein erhalten Sie dann bequem per Post.
Darf ich noch fahren, wenn ich meinen Führerschein zu spät umtausche?
Pkw und Motorräder dürfen Sie weiterhin fahren, auch wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Die jeweilige Befristung bezieht sich nur das Führerscheindokument. Sie betrifft nicht Ihre Fahrerlaubnis an sich.
Als Fahrer begehen Sie aber eine Ordnungswidrigkeit und müssen im Falle einer Verkehrskontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld (10 Euro) rechnen.
Mehr zum Führerschein-Umtausch erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesregierung und des Bundesverkehrsministeriums.
Benötige ich einen Termin bei der Führerscheinstelle?
Besuchen Sie die Führerscheinstelle einfach zu den aktuellen Öffnungszeiten. Termine werden nicht vergeben.








