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Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig

  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
  • Wirbeltiere handeln möchten,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
  • Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
  • für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,

benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
 



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :25,00 EUR - 1.000,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Gegebenenfalls Sachkundenachweise für bestimmte Tätigkeiten
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis
  • Gegebenenfalls Skizze der Haltungseinrichtungen

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte durch den amtstierärztlichen Dienst und bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Danach erhalten Sie die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierhaltung.

Hinweise (Besonderheiten)

Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

  • Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
  • Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
  • Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
  • Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
  • Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
  • Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.

Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

  • mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
  • mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)

gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2045,17 Euro jährlich zu erwarten ist.

Zuständige Stelle

Landkreis Lüneburg 

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg 

veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere halten, züchten oder damit handeln wollen, müssen Sie vor Tätigkeitsbeginn bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnis beantragen. Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Bechstein
04131 26-1932E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 143
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Dr. Kiepker
04131 26-1573E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 35
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Volksdorf
04131 1416E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 135
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Knorr
04131 26-1624E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 34
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Herre
04131 26-1468E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 31
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Ziegler
04131 26-1324E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 134
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Witt
04131 26-1801E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 36

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Digital

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