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Halten von Tieren in einem Tierheim

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Tiere in einem Tierheim, einer Tierpension oder einer ähnlichen Einrichtung halten wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :25,00 EUR - 1.000,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitung bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, voraussichtliche Anzahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Tierhaltung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
  • Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

Voraussetzungen

  • Sie müssen die tierschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des § 2 Tierschutzgesetz, sicherstellen.
  • Antrag enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
  • Wenn Sie die für die Tätigkeit verantwortliche Person sind, müssen Sie
    • die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, z.B. auf Grund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
    • die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Ihre Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen, müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

§ 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

Formulare

Online- Antragsformular, Formular als PDF-Download auf der Internetseite des Landkreis Lüneburg

Zuständige Stelle

Landkreis Lüneburg 

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg 

veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Liste der Veterinärämter in Niedersachsen

Teaser

Sie wollen ein Tierheim eröffnen? Sie wollen Tiere in einem Tierheim, einer Tierpension oder einer ähnlichen Einrichtung halten und/oder betreuen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Bechstein
04131 26-1932E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 143
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Dr. Kiepker
04131 26-1573E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 35
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Volksdorf
04131 1416E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 135
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Knorr
04131 26-1624E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 34
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Herre
04131 26-1468E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 31
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Ziegler
04131 26-1324E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 134
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Witt
04131 26-1801E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 36

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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