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Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 305
Wasser
Natascha Abrahams
Untere Wasserbehörde, Kläranlagen und Samtgemeinde Bardowick
04131 26-1657E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 311
Wasser
Michaela Willig
Untere Wasserbehörde
04131 26-1277E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Andreas Flügger
Untere Wasserbehörde
04131 26-1325E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 314
Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 317
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 312
Wasser
Martin Knothe
Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen
04131 26-1501E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 304
Wasser
Reinhard Lempke
Untere Wasserbehörde
04131 26-1320E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Astrid Michaelsen
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide
04131 26-1463E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 313

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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