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Mutterschaftsanerkennung

Jugend und Familie

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.

Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.

In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:

  • Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
  • das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.

Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • Notar/Notarin


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.

Ansprechpersonen

Jugend und Familie
Frau Seegers
J, M - S, U - V, X- Z
04131 26-1432E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 12
Jugend und Familie
Nancy Koschella
A - Ha
04131 26-1250E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 10
Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Hb - I, K + L + T + W
04131 26-1539E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 11

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Digital

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