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Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten

Gesundheit

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.

Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Graalwall 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

oder

  • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums

Voraussetzungen

Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:

  • laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
  • Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.

Bei Reisen in andere Länder:

  • informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
  • Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitte Ihren verschreibenden Arzt, es auszufüllen.
    Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
  • Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.

Formulare

  • Formular:
    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
    • Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Ansprechpersonen

Gesundheit
Dr. Marion Wunderlich
Leiterin Gesundheitsamt
04131 26-1500
Gebäude 4 - Zimmer 106 // 2
Gesundheit
Jan Sünnemann
Gesundheitsingenieur Hygiene und Umwelt
04131 26-1491E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Nils Böttcher
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1829E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 102 // 1
Gesundheit
Maike Peters
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1493E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 109 // 2
Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
Mitarbeiterin Verwaltung
04131 26-1035E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Sylke Gutmann
Sekretariat Fachdienst Gesundheit
04131 26-1479E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 7a // 1
Gesundheit
Brigitte Carstensen
04131 26-1480E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 105 // 2
Gesundheit
Isabell Bolz
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1481E-Mail senden
Gesundheit
Ute Lütjohann
04131 26-1483E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 232 // 2
Gesundheit
Kerstin Schwarz
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1260E-Mail senden
Gesundheit
Ulrike Wolf
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1338E-Mail senden
Gebäude 9 - Zimmer 4
Gesundheit
Nina Böther
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1490E-Mail senden
Gesundheit
Frau Wagener
Ärztin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1477E-Mail senden
Gesundheit
Frau Hardt
Mitarbeiterin Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1591E-Mail senden
Gesundheit
Marion Prehm
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1470E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Mirja Raschke
Ärztin Hygiene und Umwelt
04131 26-1118E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 104 // 2
Gesundheit
Volker Meyer
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1705E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Sabine Meyer-Olbersleben
Hygienekontrolleurin Hygiene und Umwelt
04131 26-1474E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 113 // 2
Gesundheit
Ute Böther
Fachdienstleiterin Gesundheit
04131 26-1489E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 107 // 2
Gesundheit
Anette Ziegler
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1484E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Angela Mertins-Maack
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1471E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Ann-Sophy Eggers
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1841E-Mail senden
Gesundheit
Robert Tödter
Mitarbeiter Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1775E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 8 // 1
Gesundheit
Dirk Reichel
Mitarbeiter Hygiene und Umwelt
E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 211 // 3
Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst
04131 26-1497E-Mail senden
Gesundheit
Carmen Bergner
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1485E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Niklas Winkler
E-Mail senden
Gesundheit
Sophia Michaelis
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
04131 26-1570E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 234 // 3
Gesundheit
Johnny Braun
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1830E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Geschäftszimmer Fachgebiet Teilhabe
04131 26-1323
Gesundheit
Drobs - Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
04131 684460E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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