Kulturförderung durch den Landkreis Lüneburg
Der Landkreis Lüneburg fördert Projekte und Institutionen, die mit Veranstaltungen und Aktivitäten zur Vielfalt und Qualität des kulturellen Angebots im Landkreis beitragen. Eine Richtlinie zur Kulturförderung bildet dafür die Grundlage und schafft eine Gleichbehandlung aller aktiven Kulturschaffenden, die mit attraktiven Projekten die kulturelle Infrastruktur in der Region erhalten und weiterentwickeln und für Kunst- und Kulturliebhaber Kulturerlebnisse und neue Erfahrungen schaffen.
Anträge können sowohl für Projekte als auch auf institutionelle Förderung gestellt werden. Die Kulturförderrichtlinie, den Link zum Online-Antrag sowie Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie hier.
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Antragstellung
WAS: Gefördert werden öffentlich zugängliche, gemeinwohlorientierte, nicht-kommerzielle künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft aus den folgenden Bereichen:
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Literatur
- Kulturelle Bildung
- Kulturgeschichte
- Musik
- Soziokultur
- Interdisziplinäre Projekte
WER: Juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Schaffensmittelpunkt im Landkreis Lüneburg. Vorhaben von Kulturschaffenden außerhalb des Landkreisses können berücksichtigt werden, wenn sie das kulturelle Leben bereichern.
WIE: Der Landkreis Lüneburg passt sich an und hat ab dem Antragszeitraum 2026 auf eine Antragstellung via Online-Antrag umgestellt. Wir bitten alle Antragstellenden, diese Option zu nutzen.
WANN: Online-Anträge können eingereicht werden ab dem 15.08. - Antragsschluss ist der 30.09. (23:59 Uhr).
Für die PROJEKTFÖRDERUNG gilt außerdem: Sollten noch Restmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine zweite Ausschreibung im Frühjahr eines Haushaltsjahres für Projekte im selben Jahr. In einem solchen Fall können Online-Anträge eingereicht werden ab dem 15.02. - Antragsschluss ist der 31.03. (23:59 Uhr).
WICHTIG: Gefördert werden nur Vorhaben, mit denen noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im begründeten Einzelfall vorab online beantragt werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Projektförderung | Institutionelle Förderung | |
|---|---|---|
| Förderhöhe | max. 2.000 Euro pro Vorhaben | max. 15.000 Euro p.a. |
| Förderquote | 50% der Gesamtkosten | 50% der Gesamtkosten |
| Antragsfrist | 30.09. für das Folgejahr 31.03. für das laufende Haushaltsjahr, NUR sofern Restmittel vorhanden sind | 30.09. für das Folgejahr |
| Gegenstand | Projektbezogene Sach-, Honorar- und Personalkosten | Laufende Betriebs-, Sach-, und Personalkosten |
| Voraussetzung | Kosten- und Finanzierungsplan | Wirtschaftsplan, ggf. über 3 Jahre |
| Verwendungsnachweis | spätestens 6 Monate nach Ende des Projekts | spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums |
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Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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