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Ehrenamtskarte 

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung: Sie würdigt das herausragende Engagement von Ehrenamtlichen. 
Mit ihrer Ehrenamtskarte erhalten engagierte Bürgerinnen und Bürger Vergünstigungen bei ausgewählten Partnern in der Region und in ganz Niedersachsen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Büro des Landrats
Sebastian Brandt
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit und Kreistagsbüro
04131 26-1532E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A - Zimmer 19
Büro des Landrats
Martina Lüttchen
Sekretärin
04131 26-1218E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A - Zimmer 20
Büro des Landrats
Corinna Wicke
Vorzimmer
04131 26-1301E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang A - Zimmer 20

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Karte beantragen

Sie sind ehrenamtlich engagiert und möchten eine Ehrenamtskarte beantragen?
Füllen Sie einfach das Online-Formular unter www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte aus.

Voraussetzung für die Ehrenamtskarte ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben und in Niedersachsen wohnen bzw. in Niedersachsen tätig sind.

Sie sind jünger als 21 Jahre, seit mehr als einem Jahre ehrenamtlich aktiv und haben eine Jugendleiter-Card (Juleica)? Dann können Sie ab sofort ebenfalls eine Ehrenamtskarte beantragen. Das geht ebenso über das Online-Formular, wobei auch eine Kopie des Juleica-Ausweises benötigt wird.

Vorteile anbieten

Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation im Landkreis Lüneburg und möchten Vorteile anbieten?

Der Landkreis Lüneburg bietet Unternehmen und Organisationen aus der Region die Möglichkeit, Vorteilsgeber zu werden. Daraus entsteht eine Win-win-Situation: Die Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen einen Bonus, die Unternehmen und Institutionen unterstützen die freiwillige Arbeit, binden Kundinnen und Kunden und fördern den Gemeinsinn. 

Dabei sein ist einfach: Unternehmen geben einen kleinen Vorteil auf ihre Leistungen – dabei sind sie vollkommen flexibel, was sie anbieten möchten. Bisher sind bereits mehr als 2.300 Anbieter dabei – von Bäcker, Gaststätte, Bekleidungsgeschäft über Freibad, Museum und Bauernhof bis Geldinstitut, Kino und Apotheke. Anregungen für Rabattleistungen gibt es unter www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/fws-verguenstigungen

Interessierte Unternehmen und Organisationen melden sich im Landkreis Lüneburg per E-Mail an ehrenamt@landkreis-lueneburg.de.

Die häufigsten Fragen zur Ehrenamtskarte

Welche Voraussetzungen gelten für die Ehrenamtskarte?

Für den Erhalt der Ehrenamtskarte gelten bestimmte Bedingungen:

Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.

Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation). 

Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

Oder

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card). Dann können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden.

Oder

Sie sind aktiv engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

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Wie läuft die Antragsstellung ab?

a) Antrag durch eine ehrenamtliche Person über das Formular im FreiwilligenServer 

1. Eine ehrenamtlich tätige Person stellt einen Antrag über den FreiwilligenServer. (Erstantrag oder Verlängerung)

2. Die Organisation wird vom System per E-Mail über das Vorliegen eines Antrags informiert.

3. Die Hauptkontaktperson loggt sich ein, ruft den Antrag auf und bestätigt ihn oder lehnt ihn ab.

4. Der Antrag wird an die zuständige Kommune gesendet. Er wird geprüft. Bei positiver Prüfung wird er freigegeben.

5. Der Antrag wird an Niedersächsische Staatskanzlei gesendet. Dort wird die Karte gedruckt.

6. Die Karte wird von der Staatskanzlei an die Kommune gesendet.

7. Die Kommune sendet oder übergibt die Ehrenamtskarte an die ehrenamtlich tätige Person.

 

b) Antrag durch die Organisation (Formular im Organisationsportal)

1. Die Organisation füllt das Formular mit den Daten der ehrenamtlichen Person aus und sendet es ab.

2. Die ehrenamtliche Person erhält ein E-Mail mit einem Link.

3. Sie klickt auf den Link und sieht die Daten des für Sie gestarteten Antrags auf eine Ehrenamtskarte.

4. Die Person bestätigt den Antrag oder lehnt ihn ab. Bei Ablehnung wird der Antrag gelöscht.

5. Bei Bestätigung wird der Antrag an die zuständige Kommune gesendet. Bei positiver Prüfung wird er freigegeben.

6. Der Antrag wird an Niedersächsische Staatskanzlei gesendet. Dort wird die Karte gedruckt.

7. Die Karte wird von der Staatskanzlei an die Kommune gesendet.

8. Die Kommune sendet oder übergibt die Ehrenamtskarte an die ehrenamtlich tätige Person.

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Ist die Teilnahme am digitalen Verfahren mit Kosten verbunden?

Nein, die Teilnahme am Digitalen Verfahren für die Ehrenamtskarte ist kostenlos.

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Wie melde ich mich als Kooperationspartner, wie melde ich, dass mein Unternehmen Vergünstigungen anbietet? 

Melden Sie sich bitte bei der Kontaktperson des Landkreises Lüneburg für die Ehrenamtskarte. Es werden Ihre Kontaktdaten und Vergünstigungen registriert. Danach erhalten Sie eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen. Danach werden Sie als Partner bei den Vergünstigungen angezeigt. Wir sagen vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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