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Immissionsschutz

Der Landkreis ist für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Überwachung u. a. von Windkraftanlagen, großen Stallanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen zuständig. Aber auch bei anderen Anlagen kümmert sich die Immissionsschutzbehörde darum, dass es zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen durch Lärm, Schatten, Staub, Geruch oder andere Immissionen kommt.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Immissionen, Boden, Abfall
Lutz Wolken
Untere Immissionsschutzbehörde, Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide, Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus
04131 26-1428E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 310
Immissionen, Boden, Abfall
Matthias Wilder
Untere Immissionsschutzbehörde: Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen, Ilmenau, Gemeinde Adendorf
04131 26-1287E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 303

Aufgaben im Bereich Immissionsschutz

Inspektion von Tierhaltungsanlagen – Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU.

Die Richtlinie ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 07.01.2013 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz und die zwei Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie sind am 02.05.2013 in Kraft getreten.

Ziel der IED-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.

Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung und sind regelmäßig im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung zu überprüfen. Diese hat alle drei Jahre bzw. für Tierhaltungsanlagen, die den Meldepflichten nach der PRTR-Verordnung unterliegen (PRTR-Anlagen = Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) alle zwei Jahre zu erfolgen.

PRTR-pflichtig sind Anlagen, die die maßgeblichen Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten. Für die Tierhaltung ist hierbei vor allem der Ammoniakwert von Bedeutung. Dieser liegt bei 10.000 kg/Jahr.

Ergebnisse der IED Inspektionen finden Sie unter Downloads.

Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich der Gemeinde Südergellersen

Die Landwind Projekt GmbH plant eine Windenergieanlage in einem laut dem Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesenem Vorranggebiet für Windenergienutzung südwestlich von Südergellersen zu errichten. Es soll eine Windenergieanlage des Typs Nordex N 149/4,0-4,5 mit einer Nabenhöhe von 125,4 m und einem Rotordurchmesser von 149 m, d.h. einer Gesamthöhe von 200 m sowie einer Nennleistung von jeweils 4,5 Megawatt betrieben werden.

Das Genehmigungsverfahren führte der Landkreis Lüneburg in einem öffentlichen Verfahren durch. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich 15.06.2021 beim Landkreis Lüneburg erhoben werden.

Anlagenregister nach der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen.  Der Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage ist schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige muss die in Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben enthalten. Die zuständige Behörde nimmt die Anlage in ihrem Anlagenregister auf, das Sie im Downloadbereich finden. 

Über die Registrierung werden Sie von der zuständigen Behörde unterrichtet. Für Ihre Registrierung können Sie die Tabelle verwenden, die Sie über den Downloadbereich herunterladen können. 

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