Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Niedersachsen-Flagge flattert im Wind vor strahlend blauem Himmel.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Anstehende Wahlen

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 hat in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattgefunden. Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg übernahm der Landkreis Lüchow-Dannenberg. 

Die vorläufigen Wahlergebnisse finden Sie hier.

Der Landkreis Lüneburg ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl. 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Freiwilligen, die sich bei uns als Wahlhelfende gemeldet haben. Es waren dieses Mal sogar so viele, dass wir gar nicht alle berücksichtigen konnten. Wir freuen uns sehr über das breite Engagement!

Das Direktmandat im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg-Lüneburg holt Jakob Blankenburg von der SPD mit 27,82%.
Die Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg-Lüneburg fielen auf die CDU mit 24,06 Prozent, es folgen die SPD mit 21,02 Prozent, die AfD mit 16,23 Prozent und die Grünen mit 16,61 Prozent.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Kommunalaufsicht, Wahlen
Markus Wege
04131 26-1694E-Mail senden
Kommunalaufsicht, Wahlen
Jürgen Jürgensonn
04131 26-1180E-Mail senden

Wahlkreise und Wahlperiode

Wahlkreise

Mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte entscheiden alle vier Jahre bei der Wahl zum Deutschen Bundestag über die Verteilung der politischen Macht.

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zu Niedersachsen zählen die Wahlkreise 24 bis 53. Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg bilden gemeinsam den Wahlkreis 37 "Lüchow‑Dannenberg – Lüneburg".

Erst- und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigten insgesamt zwei Stimmen. Eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Letztere ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien.

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
  3. nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz) und
  4. in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Dies ergibt sich aus § 12 Bundeswahlgesetz.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 besteht der Wahlkreis 37 aus den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg.

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung