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Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Europäische Parlament gewählt.

Derzeit sucht der Landkreis Lüneburg noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, melden Sie sich gerne online ab 16 Jahren bei uns.

Im Landkreis Lüneburg sind etwa 150.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Alle wesentlichen Informationen dazu werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Wir helfen Ihnen weiter!

Kommunalaufsicht, Wahlen
Markus Wege
04131 26-1694E-Mail senden
Kommunalaufsicht, Wahlen
Jürgen Jürgensonn
04131 26-1180E-Mail senden

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Hinweise:

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche und sie werden bei der Europawahl nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Europawahl in Form der Briefwahl teilnehmen zu können, ist bei jeder Europawahl erneut ein gesonderter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ zu stellen.

Bürgerinnen und Bürger, die gerade umgezogen sind oder aus dem Ausland zurückgekehrt sind, können noch bis zum 19. Mai 2024 in ihrer Kommune vor Ort eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.