Die der Vorlage beigefügten „Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten“ werden beschlossen.
Im Haushaltsjahr 2018 werden 3.500.000 € für zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten sowie 200.000 € für eine Entlastung der Kindergartenträger mit besonderen Belastungen im Bereich der Sprachförderung bereitgestellt. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 3.700.000 € wird gemäß §117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 die aus der Beitragsfreiheit resultierenden Einsparungen (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe den Betriebskostenzuschüssen für Kindertagesstätten zuzuschlagen.
Im Haushaltsjahr 2018 werden die Beträge der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) nach den bisher geltenden Grundsätzen verteilt.
25.06.2018 - Kreisausschuss
N 13 - ungeändert beschlossen
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25.06.2018 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die der Vorlage beigefügten „Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten“ werden beschlossen.
Im Haushaltsjahr 2018 werden 3.500.000 € für zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten sowie 200.000 € für eine Entlastung der Kindergartenträger mit besonderen Belastungen im Bereich der Sprachförderung bereitgestellt. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 3.700.000 € wird gemäß §117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 die aus der Beitragsfreiheit resultierenden Einsparungen (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe den Betriebskostenzuschüssen für Kindertagesstätten zuzuschlagen.
Im Haushaltsjahr 2018 werden die Beträge der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Übernahme von Kindergartenbeiträgen für finanzschwache Eltern) nach den bisher geltenden Grundsätzen verteilt.