Vorlage - 2018/137
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Sachlage:
Zur einheitlichen Sicherung des Gebietes ist in Absprache mit dem Landkreis Harburg beabsichtigt, einen kurzen Abschnitt des Hausbaches, der auf einer Länge von 1 km im Landkreis Harburg verläuft und eine Exklave des Landkreises Harburg im Landkreis Lüneburg im Waldgebiet „Hohes Holz“ von ca. 6 ha in die geplante Schutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg einzubeziehen. Bevor die Übertagung der Zuständigkeit durch das Umweltministerium gemäß dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BNatSchG (NAGBNatSchG) erfolgen kann, ist die Zustimmung seitens der politischen Gremien des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Harburg erforderlich.
Eine Entscheidung des Landkreises Harburg steht noch aus.