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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2018/137  

Betreff: Übertragung der Zuständigkeit für Teilbereiche in den noch zu sichernden Flächen im FFH-Gebiet 212 vom Landkreis Harburg auf den Landkreis Lüneburg gemäß § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.06.2018    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
25.06.2018 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Übersichtskarten PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

2 Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtskarten (1883 KB) PDF-Dokument (2312 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Übernahme der Aufgabe der Schutzgebietsausweisung für den in den beigefügten Karten dargestellten Teilbereich des FFH-Gebietes vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung durch den Landkreis Harburg wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

Zur einheitlichen Sicherung des Gebietes ist in Absprache mit dem Landkreis Harburg beabsichtigt, einen kurzen Abschnitt des Hausbaches, der auf einer Länge von 1 km im Landkreis Harburg verläuft und eine Exklave des Landkreises Harburg im Landkreis Lüneburg im Waldgebiet „Hohes Holz“ von ca. 6 ha in die geplante Schutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg einzubeziehen. Bevor die Übertagung der Zuständigkeit durch das Umweltministerium gemäß dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BNatSchG (NAGBNatSchG) erfolgen kann, ist die Zustimmung seitens der politischen Gremien des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Harburg erforderlich.

Eine Entscheidung des Landkreises Harburg steht noch aus.

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