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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Raumordnung  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
Gremium: Ausschuss für Raumordnung
Datum: Di, 23.03.2021    
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 10.11.2020  
S2020-265  
     
   
Ö 5  
Berichterstattung RROP (im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.03.2021)  
Enthält Anlagen
2021/018  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Landwirtschaft in der Neuaufstellung des RROP - Abstimmung des Prüfungsrahmens (im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.03.2021)  
Enthält Anlagen
2021/021  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Zukunftsfähige Siedlungsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Beschluss der Arbeitsnachträge (im Stand der 1. Aktualisierung vom 05.03.2021)  
Enthält Anlagen
2021/022  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.)   In der Gemeinde Amt Neuhaus ist das Vorhandensein einer Grundschule als Kriterium für einen W3-Standort ausreichend.

2.)   Eine Weitergabe von Flächenkontingenten ist möglich

-          innerhalb von Mitglieds- und Einheitsgemeinden zwischen Standorten gleicher Funktion, von Standorten niedriger Funktion an Standorte höherer Funktion und zwischen W3-Standorten und Eigenentwicklungsorten auf der Grundlage einer städtebaulichen Begründung im Rahmen der Bauleitplanung,

-          darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Landkreis auf der Grundlage eines (gemeinsamen) Siedlungskonzeptes zur Übertragung von Flächenkontingenten

Dabei muss eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Orte stattfinden und eine Schwächung der umliegenden zentralen Orte (GZ) und W-Standorte nachweislich ausgeschlossen sein.

Es erfolgt eine Überprüfung der Kontingente fünf Jahre nach Inkrafttreten des RROP. Wenn festgestellt wird, dass die dann aktuell prognostizierten landkreisweiten Bedarfswerte für den nächsten 5-Jahreszeitraum (bis zum Ende des Planungshorizontes des RROP nach 10 Jahren) mit den vorgesehenen Kontingenten nicht gedeckt werden können, erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf die Kontingente

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 05.03.2021:

1.)   In der Gemeinde Amt Neuhaus ist das Vorhandensein einer Grundschule als Kriterium für einen W3-Standort ausreichend.

2.)   Eine Weitergabe von Flächenkontingenten ist möglich

-          innerhalb von Mitglieds- und Einheitsgemeinden zwischen Standorten gleicher Funktion, von Standorten niedriger Funktion an Standorte höherer Funktion und zwischen W3-Standorten und Eigenentwicklungsorten auf der Grundlage einer städtebaulichen Begründung im Rahmen der Bauleitplanung,

-          darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Landkreis auf der Grundlage eines (gemeinsamen) Siedlungskonzeptes zur Übertragung von Flächenkontingenten

Dabei muss eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Orte stattfinden und eine Schwächung der umliegenden zentralen Orte (GZ) und W-Standorte ausgeschlossen sein.

3.)   Es erfolgt eine Überprüfung der Kontingente fünf Jahre nach Inkrafttreten des RROP. Wenn festgestellt wird, dass die dann aktuell prognostizierten landkreisweiten Bedarfswerte für den nächsten 5-Jahreszeitraum (bis zum Ende des Planungshorizontes des RROP nach 10 Jahren) zuzüglich eines Entwicklungsaufschlags von 30% mit den vorgesehenen Kontingenten nicht gedeckt werden können, erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf die Kontingente.

.

   
    23.03.2021 - Ausschuss für Raumordnung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.)   In der Gemeinde Amt Neuhaus ist das Vorhandensein einer Grundschule als Kriterium für einen W3-Standort ausreichend.

2.)   Eine Weitergabe von Flächenkontingenten ist möglich

-          innerhalb von Mitglieds- und Einheitsgemeinden zwischen Standorten gleicher Funktion, von Standorten niedriger Funktion an Standorte höherer Funktion und zwischen W3-Standorten und Eigenentwicklungsorten auf der Grundlage einer städtebaulichen Begründung im Rahmen der Bauleitplanung,

-          darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Landkreis auf der Grundlage eines (gemeinsamen) Siedlungskonzeptes zur Übertragung von Flächenkontingenten

Dabei muss eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Orte stattfinden und eine Schwächung der umliegenden zentralen Orte (GZ) und W-Standorte ausgeschlossen sein.

3.)   Es erfolgt eine Überprüfung der Kontingente fünf Jahre nach Inkrafttreten des RROP. Wenn festgestellt wird, dass die dann aktuell prognostizierten landkreisweiten Bedarfswerte für den nächsten 5-Jahreszeitraum (bis zum Ende des Planungshorizontes des RROP nach 10 Jahren) zuzüglich eines Entwicklungsaufschlags von 30% mit den vorgesehenen Kontingenten nicht gedeckt werden können, erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf die Kontingente.

 

Abstimmungsergebnis:

Zu 1: 9 dafür, 2 Enthaltungen

Zu 2: 10 dafür, 1 Enthaltungen

Zu 3: 9 dafür, 2 dagegen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210323_FA_Präsentation_TOP_7_Siedlungsentwicklung (1867 KB)      
   
    20.09.2021 - Kreisausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.02.2021, Organisation des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.02.2021)  
Enthält Anlagen
2021/044  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Einzelhandelsgutachten - Beschluss als regionales Einzelhandelskonzept  
Enthält Anlagen
2021/119  
Ö 10  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 11  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 12  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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