23.03.2021 - 6 Landwirtschaft in der Neuaufstellung des RROP -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Di., 23.03.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
BR’in Schlag verweist darauf, dass das Thema Landwirtschaft bereits auf der Tagesordnung der Videokonferenz des Ausschusses am 15.02.2021 stand, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, Fragen zur Vorlage 2021/021 samt Anlagen sowie zu Präsentation und Redetext zu stellen.
Ang’e Leineweber trägt zu den in der Videokonferenz gestellten Fragen vor, um diese zu beantworten.
KTA Gros weist darauf hin, dass bei einer Bearbeitung des Themas der Unterschied zwischen natürlichem Ertragspotenzial und Ertrag durch Bewässerung und Düngung in zeichnerischen und auch in textlichen Festlegungen gemacht werden müsste. Die Unterscheidung spielte im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung bisher keine Rolle.
KTA Gründel erkundigt sich nach den Vor- und Nachteilen eines landwirtschaftlichen Fachbeitrags.
Ang’e Leineweber antwortet, dass in einem entsprechenden Fachbeitrag die Situation der Landwirtschaft deutlich detaillierter analysiert würde. Die Möglichkeiten einer Übernahme der Ergebnisse auf Ebene der Raumordnung wäre jedoch äußerst begrenzt. Ein Vorteil bestünde darin, dass neben der Landwirtschaftskammer (LWK) auch die Landwirte im Landkreis einbezogen und die Erarbeitung als interaktiver Prozess erfolgen würde. Je nach Umfang des vergebenen Fachbeitrags könnten auch grundlegende Ziele erarbeitet werden, in welche Richtung die Landwirtschaft im Landkreis Lüneburg sich entwickeln soll.
KTA Gründel fragt nach, welchen höheren Erkenntnisgewinn ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag bringen würde.
BR’in Schlag erläutert, dass ein intensives Gespräch mit der LWK stattgefunden habe. Im Ergebnis würde ein Fachbeitrag sicher viele interessante Erkenntnis liefern, die jedoch aufgrund der Bindung an Vorgaben des Landes und die Möglichkeiten zur Steuerung im RROP nur beschränkt umgesetzt werden könnten.
KTA Gros weist darauf hin, dass ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag auch für andere Fachgebiete und Themenbereiche wichtig und interessant sein könnte, z.B. für Natur und Landschaft als Aktualisierung einiger Inhalte des Landschaftsrahmenplans. Er sehe aber auch, dass das wenig zusätzliche Erkenntnisse für das RROP bringen würde.
KTA Niemeyer begrüßt, wenn Landwirte und LWK mit eingebunden werden, auch um ihnen das verstärkte Gefühl zu geben, mitgenommen zu werden. Allerdings ist eine Bearbeitungsdauer von 1,5 Jahren zu lang. Er fragt, wie Landwirte sonst mehr und besser mitgenommen werden können, damit es später nicht wieder Probleme mit Naturschutzgebieten etc gibt.
BR’in Schlag stimmt der Bedeutung der frühzeitigen Einbindung der betroffenen Fachakteure zu. Sie weist darauf hin, dass bei allen Themen versucht wird, die Fachexperten einzubinden. Hier fungiert die LWK auch als Vertreter der Landwirte und ist eine mögliche Schnittstelle, um Ergebnisse einzubringen und zu vermitteln.
Laut KTA Prof. Dr. Bonin ist aus dem mit den Landwirten geführten Gespräch hervorgegangen, dass bei einer Flächenfestlegung im RROP vor allem die hohe Qualität dieser entscheidend sei, da eine entsprechende Festlegung sonst eher kontraproduktiv sei. Es bestünde große Sorge, dass wenn nur auf einfache Art und Weise mit Bordmitteln recherchiert würde, die Qualität des Ergebnisses zu schlecht sei. Diesen Punkt habe KTA Gründel bereits bei der Videokonferenz am 15.02.2021 deutlich gemacht, und als Beispiel die Frage angeführt, ob Beregnungsflächen Kriterium für mögliche Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft sein werden oder nicht. KTA Prof. Dr. Bonin spricht sich für ein Gutachten der LWK aus, auf das man sich verlassen kann.
KTA Blume erklärt, dass die CDU diesbezüglich eine ähnliche Einstellung hat, er sich jedoch frage, ob es überhaupt möglich ist, den landwirtschaftlichen Fachbeitrag von der LWK erstellen zu lassen. Er betont die große Bedeutung der Landwirtschaft im Landkreis Lüneburg und äußert die Sorge, dass wenn die Perspektiven und Probleme der Landwirtschaft nicht aufgearbeitet würden, dieser Wirtschaftszweig vielleicht nicht die Beachtung erhalte, die er verdient. KTA Blume sieht jedoch auch, dass, wenn allein für diesen Fachbeitrag 1 bis 1,5 Jahre benötigt würden, die Bearbeitung des RROP insgesamt zu lange dauern wird. Er scheue sich, so viel Zeitaufwand für dieses Thema aufzubringen. Es stellt sich die Frage, wie die LWK eingebunden werden kann, damit ein Kapitel mit mehr als allgemeinen Sätzen zur Landwirtschaft das Ergebnis sei. Außerdem weist er auf die zusätzlichen Hürden des Vergaberechts hin, die einen weiteren Zeitbedarf mit sich bringen.
KR’in Vossers ist dankbar, dass das Thema Landwirtschaft von allen für wichtig erachtet wird. Die Verwaltung halte es ebenfalls für sehr wichtig und somit auch, dass dafür Festlegungen im RROP erarbeitet werden. Sie erklärt, dass die LWK nicht einfach beauftragt werden kann und weist erneut darauf hin, dass der Erkenntnisgewinn mit landwirtschaftlichem Fachbeitrag nicht deutlich höher wäre als ohne. Sie betont, dass die Verwaltung sich zutraut, unter Einbeziehung der LWK das Thema Landwirtschaft im RROP fachlich gut zu erarbeiten.
LR Böther geht darauf ein, die Sorge rausgehört zu haben, dass Festlegungen getroffen werden, die am Ende für die Landwirtschaft nicht dienlich seien. Dem wird die Verwaltung begegnen, indem sie im weiteren Prozess, in der Abstimmung mit LWK versuchen wird, diese Sorge gut zu berücksichtigen, um Fallgruben für die Landwirtschaft zu vermeiden.
KTA Gründel spricht sich für den Verzicht auf einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag, aber für eine Einbeziehung der LWK aus, da ein Bearbeitungszeitraum von 1,5 Jahren zu lang wäre. Aufgrund der hohen Bedeutung der Landwirtschaft mit einem Anteil von 51% der Flächennutzung sollten Beregnungsflächen mit einbezogen, Weißflächen geringgehalten und Flächen möglichst großflächig festgelegt werden. Seiner Erfahrung nach scheitert kein B-Plan an der Landwirtschaft, aber durch entsprechende Festlegungen muss eine Abwägung erfolgen.
BR’in Schlag betont, es gehe um die Sicherung von Flächen. Sie weist erneut darauf hin, dass nur Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft im RROP festgelegt werden können, die seitens der Gemeinden einer Abwägung unterliegen, aber es ginge darum, Flächen darzustellen und somit eine Auseinandersetzung mit dem Thema sicherzustellen. Direkte Vorgaben für Landwirte ergeben sich daraus nicht.
KTA Prof. Dr. Bonin nennt sich bezüglich des Landschaftsrahmenplans ein gebranntes Kind. Es wurde immer betont, dass der Landschaftsrahmenplan als Fachplan keine große Wirkung hat und jetzt sollen wir alles, was darinsteht, noch höher hängen und sichern. Bisher ging es nie um Produktivitätssteigerung, sondern nur um Bio. Für viele Landwirte sind aber die wirtschaftlichen Aspekte bedeutender. Er will nicht das Gefühl haben, im Umweltausschuss zu sein, ist aber mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, der Landrat habe ihn überzeugt.
BR’in Schlag merkt an, dass die Bürgermeister sicher dabei unterstützen können, dass die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft nicht im Konflikt mit der Siedlungsentwicklung stehen werden.
KTA Prof. Dr. Bonin betont, dass es um den Landschaftsrahmenplan ginge, der nun auch von der Raumordnung als wichtig angesehen wird.
AV KTA Walter bittet um Abstimmung der Beschlussvorschläge zum Thema Landwirtschaft.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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