Beschluss:
Der Antrag an den Kreistag „Verfassungsmäßigkeit prüfen – Ausgrenzung und Pflegenotstand verhindern“ wird einstimmig abgelehnt.
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag möge beschließen,
1. gegen das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“, nach welchem ab dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten soll, Verfassungsklage zu erheben und -
2. das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg anweisen zu lassen, die entsprechenden Regelungen dieses Gesetzes vorerst nicht umzusetzen.