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Digitale Antragsstellung Bauen

Wir bieten Online-Services rund ums Bauen für Antragstellende und Planende. Eine Übersicht über unsere Online-Dienstleistungen erhalten Sie auf dieser Seite.

Unsere Online-Formulare finden Sie auf der Seite Verfahren rund ums Bauen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten. Neben unter anderem diversen Erleichterungen für die Schaffung von Wohnraum sowie der Erweiterung der Möglichkeit vom Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO Gebrauch zu machen, ändern sich auch einige verfahrensrechtlich Dinge. So wird beispielsweise das elektronische Verfahren zum Regelverfahren werden. Die Rechtsänderung räumt den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, den Beginn der elektronischen Kommunikation auf spätestens den 1. Januar 2024 festzulegen.

Ab diesem Datum hat die Kommunikation für die in § 3a NBauO genannten Leistungen ausschließlich in elektronischer Weise zu erfolgen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauaufsicht
Andreas Kohnert
Projektleitung Bauen Online, Baurechtsservice: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1581E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 115

Dies sind unsere Leistungen:

Alle Dienstleistungen

Online-Services im Überblick

- NAVO Niedersachsen - (NAVO Bürger-Client)
• Anträge / Mitteilungen / Anzeigen online ausfüllen und elektronisch einreichen (UND)
• Anlagen zu bereits eingereichten Verfahren elektronisch nachreichen 

Über das NAVO Niedersachsen können Sie Verwaltungsleistungen online nutzen.

Das System ermöglicht es Ihnen, elektronische Fomulare für Anträge / Mitteilungen / Anzeigen / nachzureichende Unterlagen über die entsprechenden Start-Links in unserem Service Portal auszulösen, bei Bedarf zwischen zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten und diese nach erfolgter elektronischer Signatur bzw. nach Identifikation mittels Bund-ID (Online-Ausweisfunktion-Funktion) oder MUK (Mein Unternehmenskonto) elektronisch einzureichen.

 

Registrierung

Die Nutzung des NAVO Niedersachsen setzt voraus, dass sich die erklärende Person in geeigneter Weise authentifiziert. 

Erklärende Person ist die/der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser; für Bauvoranfragen alternativ auch die Bauherrin bzw. der Bauherr. Hintergrund: Die Übermittlung und der Nachweis der Identität der erklärenden Person haben unter Verwendung eines Nutzerkontos  der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 Satz 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen (§ 3a Abs. 1 Satz 2 NBauO). Ein „Nutzerkonto" ist eine zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente, die eine staatliche Stelle anderen Behörden zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer zu Zwecken der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der öffentlichen Verwaltung bereitstellt. 

Abhängig davon, wie Sie sich authentifizieren wollen, ergeben sich für die Registrierung folgende Optionen: 

 Gewünschte Art der Authentifikationbenötigter Registrierungsstandard für den Login
Variante 1qeS (qualifizierte elektronische Signatur)Bund-ID-Konto mit Benutzername + Passwort
Variante 2Bund-ID (Online-Ausweisfunktion)Bund-ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion
Variante 3MUK (Mein Unternehmenskonto)ELSTER-Organisationszertifikat verknüpft mit persönlichem ELSTER-Zertifikat

Der Registrierungsvorgang ist kostenfrei.

Für die Registrierung benötigen Sie:

• eine E-Mailadresse und - sofern Sie über keine qualifizierte elektronische Signatur verfügen -

• einen deutschen Personalausweis (alternativ die Unionsbügerkarte bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel) und die Online-Ausweis-App für Bund-ID (ODER)

• die deutsche Steuernummer Ihrer Organisation und der erklärenden Person für das MUK

 

Anmeldung

Abhängig von Ihrem gewünschten Arbeitsschritt ergeben sich für die Anmeldung folgende Optionen:

Variante 1 | Antrag / Mitteilung / Anzeige / Nachzureichende Unterlagen starten

Start-Link zu Formular verwenden: Diesen finden Sie im ServicePortal in der Rubrik Bauen und Planen

   • der Aufforderung zur Anmeldung mittels Bund-ID oder MUK folgen

   • gewähltes Online-Formular wird dann implizit mit Ihrem NAVO-Online-Schreibtisch verknüpft

Variante 2 | bereits gestartete(n) Antrag / Mitteilung / Anzeige / Nachzureichende Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten

Link zum NAVO-Online-Schreibtisch verwenden: Diesen finden im ServicePortal in der Rubrik Bauen und Planen oder direkt hier: NAVO.

 

Hinweise:

Automatische Löschung im NAVO

Alle auf dem Online-Schreibtisch von Ihnen angelegten Anträge / Mitteilungen / Anzeigen werden nach 180 Tagen regelmäßig vom NAVO gelöscht. Das NAVO weist Sie darauf im Vorfeld mit einer automatisierten E-Mailbenachrichtigung hin. Auf den bereits abgesendeten Vorgang, der bereits bei uns eingegangen ist, hat dies keine Auswirkung.

Datei-Größenbeschränkungen im NAVO

Sollte die Datei-Größenbeschränkung verhindern, dass Sie alle Anlagen beifügen können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

• Fügen Sie dem Formular nach Möglichkeit eine zusätzliche Datei (ggf. unter Sonstiges) bei, in der Sie die Dokumente benennen, die Sie auf Grund der Größenbeschränkung nachreichen werden.

• Warten Sie bitte auf das Aktenzeichen des Vorgangs (8-stellig).

• Stellen Sie dann die fehlenden Unterlagen nachträglich ein.

 

Bei Rückfragen zum NAVO melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de 

 

- Bauherrenauskunft - 
• Das eigene Vorhaben von zu Hause im Blick behalten

Über die Online-Plattform Bauen haben Sie als Bauherrin oder Bauherr die Möglichkeit, sich jederzeit über den Stand der Bearbeitung Ihres Bauantrages oder Ihrer Bauvoranfrage zu informieren. Sie erhalten die wichtigsten Informationen zum Genehmigungsverfahren, zum Beispiel darüber, welche Stellen am Verfahren beteiligt sind. Zudem werden Dokumente, wie die Unterlagennachforderung oder die Genehmigung, zur Verfügung gestellt. So bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihr Antragsverfahren.

Zugang und weitere Fragen

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem baurechtlichen Verfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils in der Bauherrenauskunft/Eingangsbestätigung angegebene Ansprechperson.

Die Zugangsdaten zur Online-Plattform Bauen halten Sie mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags bzw. Ihrer Voranfrage. Die Daten bestehen aus dem Aktenzeichen Ihres Verfahrens und einem individuellen Kennwort.

Hier geht es zur Online-Plattform Bauen.

Bei Rückfragen zur Bauherrenauskunft melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de

- Auskunft für Planende -
• In laufende Vorgänge einsehen (UND)
• Anlagen zu bereits eingereichten Verfahren elektronisch nachreichen

 

Über die Online-Plattform Bauen erhalten Sie als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser einen umfassenden Überblick über Ihre eingereichten Verfahren. Sie können sich über den Bearbeitungsstand informieren, Ihre Bauvorlagen einsehen und Schriftverkehrsdokumente abrufen. Über relevante Schreiben informieren wir Sie per E-Mail-Benachrichtigung, sobald wir diese auf die Plattform eingestellt haben (zum Beispiel Unterlagennachforderung oder Genehmigung).
 

Online oder als App

Für das Nachreichen von Bauvorlagen beachten Sie bitte Folgendes:

Sie können nachzureichende Bauvorlagen, die Sie (in der App) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen haben, direkt in der App hochladen. Nutzen Sie dafür bitte im Register der Bauvorlagen die Schaltfläche [signiertes Dokument in Akte einstellen].

Das Signieren in der Online-Plattform ist dagegen aufgrund technischer Reglementierungen in den Browsern nicht mehr möglich. In der Online-Plattform können noch nachzureichende Bauvorlagen, die zuvor lokal auf dem PC signiert worden sind (Inline-Signatur), als bereits signierte Dokumente hochgeladen werden. Bei Bedarf nutzen Sie dafür bitte im Register Bauvorlagen die Schaltfläche [Dokument in Akte einstellen].

An einer weiteren Alternative, nachzureichende Unterlagen durch Identifizierung mittels eID (Online-Personalausweisfunktion) in der Online-Plattform einzustellen (analog der Antragstellung über NAVO2), wird gearbeitet. 

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihren Verfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils in der Eingangsbestätigung angegebene Ansprechperson.

Hier geht es zur Online-Plattform Bauen
 

Die Online-Plattform Bauen als App (Windows)

Wir empfehlen, die Anwendung der Online-Plattform als App für Windows-Betriebssysteme herunterzuladen und zu installieren.

Nach der Installation und dem Start des Programms bekommen Sie eine Maske mit drei Eingabefeldern angezeigt. Füllen Sie diese bitte wie folgt aus:

Internetadresse: Wählen Sie Landkreis Lüneburg aus dem Klapp-Menü aus.

Nutzername: Hier tragen Sie bitte Ihre Zugangsdaten ein.

Kennwort: Hier tragen Sie bitte Ihr Kennwort ein.

Hier können Sie die Windows-App herunterladen.

Installationsvoraussetzung ist eine Java-Runtime ab Version 1.8. Sie können aus Lizenzgründen eine freie Java-Version benutzen. Beispiele dazu finden Sie hier.

Bei Rückfragen zur Online-Plattform / App melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de

- Elektronisch unterschreiben -
• Elektronische Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben

Rechtlicher Rahmen (Vgl. § 3a NBauO)

Die Mehrzahl der baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind der Bauaufsichtsbehörde elektronisch zu übermitteln. Dies gilt auch für Bauvorlagen, die als Anlagen zu einem Antrag eingereicht werden. Jede übermittelte Bauvorlage muss von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, wenn

1. die Bauvorlage ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer Behörde oder Stelle trägt oder

2. die für den Inhalt der Bauvorlage verantwortliche Person die Unterlagen über ein eigenes Nutzerkonto - hier das Servicekonto Niedersachsen (auslaufend) bzw. die sog. BundID (erst ab neuer NAVO-Version) - übermittelt.

Um elektronische Formulare und elektronische Bauvorlagen unterschreiben zu können, benötigen Sie:
 

Variante 1 | Bund-ID (Online-Personalausweisfunktion)

• Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN-Nummer,

   • weitere Informationen unter: https://www.personalausweisportal.de/ 

Zum Auslesen des Personalausweises:

• Ausweis-App + NFC-fähiges Smartphone (ODER) 

• spezielles, mit dem PC verbundenes Kartenlesegerät.

   • weitere Informationen unter: https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-geraete/kartenlesegeraete/

• Alternativ zum deutschen Personalausweis können folgende Karten im Rahmen der Bund-ID eingesetzt werden:

   • für EU-Bürger: Unionsbürgerkarte

   • für Nicht-EU-Bürger:  Elektronischer Aufenthaltstitel
 

Variante 2 | Mein Unternehmenskonto (MUK)

• Beantragung eines oder mehrerer ELSTER-Organisationszertifikate unter http://www.mein-unternehmenskonto.de/registrierung

   • ein ELSTER-Organisationszertifikat je vorlageberechtigte Person

   • Voraussetzung: Vorhandensein einer deutschen Steuernummer

   • Beantragung unter http://www.mein-unternehmenskonto.de/registrierung

• Beantragung eines oder mehrerer persönlicher ELSTER-Zertifikate

   • Login über persönliches ELSTER-Zertifikat oder über Bund-ID

Verknüpfung des persönlichen ELSTER-Zertifikats mit dem ELSTER-Organisationszertifikat

   • im MUK (http://www.mein-unternehmenskonto.de/) anmelden,

   • in der Navigation auf Mein Benutzerkonto - Perslönliche Daten ergänzen,

   • persönliche Daten durch einmaligen Login mit Ihrem persönlichen ELSTER-Konto verknüpfen und Datenweitergabe an Mein Unternehmenskonto (jederzeit aufhebbar) bestätigen

• Aufruf digitale NAVO-Formulare (Anträge / Mitteilungen / Anzeigen / Nachreichungen) 

   • Login mit ELSTER-Organisationszertifikat

   • Einzelfallabhängige Bestätigung der Weitergabe personenbezogener Daten

   • Zurückleitung zum Formular

• Im Ergebnis erhalten wir bei korrekter Verknüpfung und vorgangsbezogener Bestätigung der Datenweitergabe folgende Daten:

   • Vorname / Nachname der handelnden natürlichen Person

   • Kontaktdaten des Unternehmens

 

Variante 3 | qualifizierte elektronische Signatur

Eine solche Signatur können Sie bei einem Anbieter von Zertifizierungsdiensten erwerben. Beachten Sie, dass Software-Zertifikate die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur in aller Regel nicht erfüllen.

• Signaturkarte (Empfehlung: Multi-Signaturkarte, um mehrere Dokumente in einem Arbeitsgang elektronisch zu unterschreiben),

• Kartenlesegerät,

• Für das Signieren im NAVO: die Installation des aktuellen DATA Boreum WE,

Hier können Sie den DATA_Boreum_WE (NAVO-Link) herunterladen.

• Für das Signieren in der App der Online-Plattform Bauen: eine Java-Runtime ab Version 1.8 (aus Lizenzgründen kann auch eine freie Java-Version benutzt werden, Beispiele dazu finden Sie hier.),

• Für das lokale Signieren auf Ihrem PC (Inline-Signatur): eine installierte Signatur-Software.

Bei Rückfragen zur Authentifizierung melden Sie sich bei Bedarf unter: bauenonline@landkreis-lueneburg.de 

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

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