Trichinenproben
Entnahme von Trichinenproben
Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinenproben ist im Landkreis Lüneburg neben den Fleischbeschau-Tierärzten nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenproben teilgenommen hat und formell vom Landkreis Lüneburg beauftragt wurde.
Alle Informationen auf einen Blick
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Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben und kauf von Wildursprungsmarken
Keine Sonderöffnungszeiten nach gesetzlichen Feiertagen.
Bei einer Abgabe von Trichinenproben außerhalb der Annahmezeiten, wird eine Gebühr in Höhe von 16,50€ pro Probe erhoben !
Hier finden Sie wichtige Downloads:
Allgemeines:
Es bestand der Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg. Bei der erneuten Beprobung der verdächtigen Wildschweine wurde eine Nematode gefunden, bei der es sich aufgrund der Morphologie nicht um eine Trichinella-Larve handelt.
Diese Situation hat gezeigt, das eine schnelle Nachuntersuchung wichtig ist. Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Ist zu wenig Material vorhanden, wird eine amtliche Nachbeprobung angeordnet, die kostenpflichtig ist. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.
Für die Untersuchung sind frisch entnommene Proben aus der Muskulatur des Unterarms oder des Zwerchfells (bevorzugt Zwerchfellpfeiler) notwendig. Die Proben sind ohne Verunreinigungen, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut in einem sauberen Behältnis (z.B. Gefrierbeutel) gut verschlossen beim zuständigen Veterinäramt abzugeben. Je Tier ist eine Probe im sauberen Behältnis (empfehlenswert: Gefrierbeutel -keine Hundekot-Beutel) zu verpacken und der Beutel zu verschließen. Der Beutel ist mit der vollständigen Nummer der benutzten Wildursprungsmarke - am besten auf einem Klebeetikett - mit einem wasserfesten Stift zu beschriften. Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe zu überreichen. Er darf nicht in dem Probenbeutel legen. Am sichersten ist, Sie geben Wildursprungsschein und Probenbeutel in einen weiteren Plastikbeutel, um die Zuordnung sicher zu gewährleisten.
Die Proben sollten bis zur Übergabe gut gekühlt - optimalerweise im Kühlschrank - aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht eingefroren werden! Die Abgabe sollte zeitnah im Veterinäramt vorgenommen werden. Die Proben dürfen bei Abgabe nicht nach Verwesung riechen oder verdorben sein.
Mehr zur Trichinellose finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Entnahmen von Trichinenproben
Die formelle Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben wird vom Veterinäramt des Landkreises Lüneburg auf Antrag erteilt. Diese berechtigt Sie im gesamten Landkreis Lüneburg Proben zu entnehmen.
Erst wenn die Trichinenuntersuchung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wurde, darf über das Fleisch verfügt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild, siehe Downloadbereich.
Wildursprungsmarken mit WilKEA
Was unter WilKEA (Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App) zu verstehen ist,
wie Jagdausübungsberechtigte einen WilKEA-Zugang bekommen und weitere Informationen,
finden Sie hier













