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Eingriffsregelung

Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Ebenfalls sind Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, welche wiederum die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).

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