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Hochwasser-Soforthilfe 

Die Soforthilfe des Landes Niedersachsen für Privathaushalte, die durch Hochwasserereignisse ab dem 24. Dezember 2023 bis Ende Januar 2024 finanziell belastet sind, kann beim Landkreis Lüneburg beantragt werden.

Alle Informationen zu der Richtlinie, der Antragstellung und den Ansprechpersonen hier im Landkreis Lüneburg finden Sie auf dieser Seite.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
Soforthilfe Hochwasserschutz
04131 26-1852E-Mail senden

Informationen zu der Hochwasser-Soforthilfe

Beantragen können die Landesmittel Privathaushalte im Einzugsgebiet der Elbe, der Ilmenau, der Sude mit Rögnitz und Krainke sowie allen Nebenflüssen. Betroffene im Stadtgebiet wenden sich bitte an den Fachbereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg.

Mit der Soforthilfe werden Privathaushalte dabei unterstützt, eine vorübergehende Unterkunft oder Gegenstände des täglichen Bedarfs zu finanzieren, wenn diese beschädigt wurden.

Sofern beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich 5.000 EUR oder mehr entstanden ist, wird eine Soforthilfe in Höhe von 500 EUR für jede erwachsene Person und 250 EUR für jedes Kind gewährt, mindestens 1.000 EUR und maximal 2.500 EUR je Haushalt.

In besonders akuten Notlagen kann auch bei kleineren Beträgen geholfen oder eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, teilt das Land Niedersachsen mit. Zurückgezahlt werden müssen die Hilfen nicht. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.

Die Anträge sowie die Richtlinie finden Sie im Downloarbereich. Für Fragen zur Richtlinie und zur Antragsstellung schreiben Sie uns unter hochwasserhilfe@landkreis-lueneburg.de oder rufen Sie uns an 0413126-1852.

Senden Sie Ihre Anträge bitte an:
Landkreis Lüneburg
Stabstelle Klimaschutz / Kreisentwicklung / Wirtschaft
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg 

 

Hintergrund

Unter hochwasserbedingte Schäden fallen laut der Richtlinie des Landes Schäden „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“. Die finanzielle Unterstützung gilt nur für Privatpersonen und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen.

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