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Die Elbe bei Hochwasser. Der Deich wird durch viele Sandsäcke verstärkt.
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Hochwasserschutz

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, durch oberirdische Gewässer oder in Küstennähe durch Meerwasser. Um Menschen, Tiere und Sachwerte vor Hochwasser zu bewahren, sind viele hochwassergefährdete Gebiete im Landkreis Lüneburg durch Deiche geschützt. 

Alle Informationen zu der Richtlinie Soforthilfe Hochwasserschutz, der Antragstellung und den Ansprechpersonen hier im Landkreis Lüneburg finden Sie hier.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 317
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 312
Wasser
Andreas Flügger
Untere Wasserbehörde
04131 26-1325E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 314

Errichtung des Neuhauser Deichverbandes (NDV), für das rechtselbisch gelegene Gebiet im Landkreis Lüneburg, Bundesland Niedersachsen, § 7 Abs. 1 Nr. 3 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 WVG

 Erläuterungsbericht

Satzung des NDV

Karte NDV

Unterlagen zur Gründung NDV

Liste der Beteiligten

Berechnungsbeispiele

Informationen zu den Deichen

Die Deiche im Landkreis Lüneburg werden von Deichverbänden unterhalten. Der Landkreis Lüneburg beaufsichtigt als Untere Deichbehörde hierbei die Tätigkeiten der Deichverbände. Die Aufsicht der Unteren Deichbehörde gilt für jede Handlung am Deich, wie zum Beispiel dem Verlegen von Leitungen oder dem Bau von Gebäuden. 

Für den Hochwasserschutz werden außerdem Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Diese Gebiete können im GeoPortal des Landkreises Lüneburg eingesehen werden.

Rechtliche Grundlage für den Bau, die Unterhaltung und den Umgang mit Deichen ist das Niedersächsische Deichgesetz (NDG).

 

Das Marschhufendorf Konau in der Gemeinde Amt Neuhaus.

Hilfen für Betroffene vom Weihnachtshochwasser 2023

Hochwasser-Soforthilfe

Bis zum 22. März 2023 können Privatpersonen Hilfen beantragen für Schäden auf Grund der Hochwasserereignisse ab dem 24.12.2023 bis Ende Januar 2024. Auf der folgenden Seite finden Sie alle notwendigen Informationen.

Alle Bereiche aus Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz

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