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Mit einer gelben Gießkanne wird eine Pflanze auf einer Erdfläche gegossen.
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Gewässerunterhaltung

Bereits seit Jahrtausenden leben und wirtschaften Menschen an Gewässern. Durch eine gezielte Gestaltung der Gewässer wird das Leben am und mit dem Wasser oftmals erst möglich. Die Gewässerunterhaltung dient der Abflusssicherung sowie der Pflege und Entwicklung der Gewässer. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Umwelt
Peter Wünnecke
Zuständigkeit nach Nachname: Amt Neuhaus, Bleckede, Scharnebeck
Untere Wasserbehörde
+49 4131 26 - 1465+49 4131 26 - 2465E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Umwelt
Martin Knothe
Zuständigkeit nach Nachname: Amelinghausen, Gellersen
Untere Wasserbehörde
+49 4131 26 - 1501+49 4131 26 - 2501E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Umwelt
Natascha Abrahams
Zuständigkeit nach Nachname: Bardowick
Untere Wasserbehörde
+49 4131 26 - 1657+49 4131 26 - 2657E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Umwelt
Astrid Michaelsen
Zuständigkeit nach Nachname: Dahlenburg, Ostheide
Untere Wasserbehörde
+49 4131 26 - 1463+49 4131 26 - 2463E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Umwelt
Jonas Pape
Zuständigkeit nach Nachname: Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1602+49 4131 26 - 2602E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Umwelt
Sören Frischmuth
Zuständigkeit nach Nachname: Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1209+49 4131 26 - 2209E-Mail senden

Rechtliche Grundlagen der Gewässerunterhaltung

Bei der Gewässerunterhaltung sind die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinien (EG-WRRL), des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Niedersächsischen Wassergesetzes zu berücksichtigen. Demnach darf sich der Zustand der Oberflächengewässer nicht verschlechtern, vielmehr ist ein guter Zustand zu erreichen. Außerdem sind bei der Gewässerunterhaltung naturschutzrechtliche Vorgaben (siehe Bundesnaturschutzgesetz etc.) zu erfüllen. Umfassende Auskünfte dazu erteilt der „Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Zuständigkeiten

Gewässer I. Ordnung sind Binnen- und Bundeswasserstraßen, deren Unterhaltung dem Bund oder einem Bundesland obliegt. Im Landkreis Lüneburg sind dies die Elbe, Ilmenau und Sude.

Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sind in Niedersachsen Unterhaltungsverbände zuständig. Auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg gibt es nachfolgende Unterhaltungsverbände:

 

NameAdresseKontakt
Wasserverband der Ilmenau-NiederungSchulstraße 2a, 21379 EchemTel.: 04139 696960-0
Gewässer- und Landschaftspflegeverband, Mittlere u. Obere IlmenauMeilereiweg 101, 29525 Uelzen

Tel.: 0581 97 55-0
 

info@wasser-uelzen.de
 

www.wasser-uelzen.de

Neuhauser Deich- und UnterhaltungsverbandBahnhofstraße 38,
19273 Neuhaus/Elbe

Tel.: 038841 6150
Fax: 038841 61511

NDUV-Neuhaus@t-online.de

Unterhaltungsverband, Kateminer Mühlenbach29473 GöhrdeMob.: 0157 74121585
Tel.: 05853 634
Fax: 05855 978186
Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband LuheIn'n Dörp 8,
21423 Winsen (Roydorf)
Tel.: 04171 71581 / 73381
Fax: 0171 88084

Der Landkreis Lüneburg ist Aufsichtsbehörde für den Unterhaltungsverband, Wasserverband der Ilmnau-Niederung und des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes.

Für die Unterhaltung der Gewässer lll. Ordnung sind die Eigentümer oder Anlieger zuständig. Nach Zustimmung kann die Unterhaltungspflicht jedoch auch an Verbände oder Gemeinden übertragen werden.

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