Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.02.2004 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 hier: Aufstellung der Vorschlaglisten | 2004/093 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sozialraumprojekt in der Stadt Bleckede | ![]() |
2003/132 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems im Bereich der ambulanten Hilfen im Landkreis Lüneburg | 2004/103 | ||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt 1.
die grundsätzliche flächendeckende
Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen
Hilfen im Landkreis Lüneburg, orientiert an den von der Verwaltung
aufgestellten Eckpunkten. 2.
die Zurückstellung einer abschließenden
Entscheidung über das Procedere eines zukünftigen Vertragsschlusses mit freien
Trägern bis zu einer Diskussion der von den freien Trägern erwarteten
Stellungnahme zu dem Schreiben des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport vom
25.02.2004. Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 15.09.2004:
Seitens der Verwaltung erfolgt kein eigener Beschlussvorschlag.
Es ist jedoch ein eindeutiges Signal notwendig, welche weiteren
Leistungsanbieter ggf. neben den freien Trägern an der sozialräumlichen
Umgestaltung zu beteiligen sind. Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 26.01.2005: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die für die
Konzepteinholung bei den Leistungsanbietern erforderlichen Eckpunktepapiere, so
weit dies noch nicht geschehen ist, fertigzustellen und zeitnah an die
Leistungsanbieter zu versenden. Den Leistungsanbietern wird damit Gelegenheit gegeben,
innerhalb einer Frist von sechs Wochen Konzepte an den Landkreis Lüneburg für
einen einzelnen oder auch mehrere Sozialräume einzureichen. Für die Sichtung der eingehenden Konzepte und die Vorbereitung
einer Beschlussvorlage für die nächste Fachausschusssitzung wird ein Gremium
gebildet. Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am
05.07.2005: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit
folgenden Trägern für die genannten Sozialräume
Vertragsverhandlungen zu führen und das Verhandlungsergebnis im
Herbst 2005 erneut dem Fachausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am
22.11.2005: Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit
den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für
Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen
Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den
Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen
in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten. Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 14.02.2006: Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen
Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Unter
Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2005 gegebenen
Rahmenbedingungen beauftragt er die Verwaltung umgehend mit der Planung und
vertraglichen Umsetzung präventiver
sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen. Erklärtes Ziel
dieser Netzwerke ist die möglichst bedarfsgerechte unbürokratische Erbringung sozialpädagogischer
Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Jugendarbeit (§
11 KJHG), der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 KJHG) sowie der
Erziehungsberatung (§ 28 KJHG).Hierbei soll eine enge Vernetzung aller für eine
sinnvolle Leistungserbringung erforderlichen sozialen Einrichtungen in den
jeweiligen Sozialräumen erfolgen. Zielerreichungskriterium für die Effektivität der aufzubauenden
sozialpädagogischen Netzwerke ist der Rückgang der Erforderlichkeit von Hilfen
zur Erziehung. Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.03.2006 zum
Jugendhilfeausschuss am 19.04.2006: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vertragsschluss in den fünf
genannten Gemeinden und Samtgemeinden mit den vorgeschlagenen freien Träger auf
der dargestellten vertraglichen Basis zu. Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.06.2006 zum
Jugendhilfeausschuss am 13.07.2006: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der
Samtgemeinde Amelinghausen zu. Ergänzender Beschlussvorschlag vom 18.07.2006 zum Kreisausschuss
am 04.09.2006: Der Kreisausschuss nimmt den Vertragsentwurf für das
Sozialraumprojekt Amelinghausen zustimmend zur Kenntnis. |
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09.06.2004 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die
grundsätzliche flächendeckende Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der
ambulanten erzieherischen Hilfen im Landkreis Lüneburg in Kooperation mit der
freien Jugendhilfe, orientiert an den von der Verwaltung aufgestellten
Eckpunkten. |
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15.09.2004 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.
Sozial- bzw. Projekträume werden im
Landkreis Lüneburg erst nach einer breiten Beteiligung aller Leistungsanbieter
vergeben. Alle Leistungsanbieter haben somit die Möglichkeit, ihre Konzeptideen
beim Landkreis einzureichen. 2.
Die im Bereich der ambulanten Hilfe
freiberuflich tätigen Sozialarbeiter werden ausdrücklich aufgefordert, sich an
der Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialräume/Projekträume zu beteiligen
und entsprechende Konzeptentwürfe einzureichen. 3.
Die räumliche Festlegung von Sozial- bzw.
Projekträumen obliegt dem Landkreis Lüneburg. Dies umfasst sowohl den
räumlichen Zuschnitt wie auch die Entscheidung über den mit der Wahrnehmung der
Aufgaben zu betrauenden Leistungserbringer. Die Gemeinden im Landkreis Lüneburg
werden jeweils bezogen auf die Sozial-/Projekträume im Rahmen der von ihnen im
Bereich der Jugendhilfe erbrachten Leistungen in angemessener Form beteiligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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26.01.2005 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der ergänzende Vorschlag vom 26.01.2005 wird einstimmig
beschlossen. |
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05.07.2005 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der vorstehende Vorschlag wird einstimmig beschlossen. An der Beschlussfassung nehmen Herr Enke und Herr Bangen nicht
teil. |
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22.11.2005 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit
den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für
Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen
Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den
Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen
in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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14.02.2006 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen
Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Die
Verwaltung wird umgehend mit der Planung und vertraglichen Umsetzung
präventiver sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen
beauftragt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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19.04.2006 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Vertragschluss in den fünf
genannten Gemeinden/Samtgemeinden mit dem vorgeschlagenen freien Trägern auf
der dargestellten vertraglichen Basis zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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29.05.2006 - Kreisausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
N 6 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||||||||||||||||||||||
13.07.2006 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der
Samtgemeinde Amelinghausen zu. |
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04.09.2006 - Kreisausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
N 6 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||||||||||||||||||||||
11.06.2007 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Abstimmungsergebnis: |
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08.04.2008 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: |
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Ö 7 | Reform des Betreuungsrechts | 2004/100 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Jahresbericht der Jugendpflege für das Jahr 2003 | 2004/091 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg e. V. auf einen Kreiszuschuss für das Jahr 2004 | 2004/090 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Jahresbericht 2003 Erziehungsberatungsstelle | 2004/004 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | |||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung | |||||||||||||||||||||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||