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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 09.06.2004    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.02.2004      
Ö 4  
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 hier: Aufstellung der Vorschlaglisten  
2004/093  
Ö 5  
Sozialraumprojekt in der Stadt Bleckede
2003/132  
Ö 6  
Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems im Bereich der ambulanten Hilfen im Landkreis Lüneburg  
Enthält Anlagen
2004/103  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

 

1.       die grundsätzliche flächendeckende Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen Hilfen im Landkreis Lüneburg, orientiert an den von der Verwaltung aufgestellten Eckpunkten.

2.       die Zurückstellung einer abschließenden Entscheidung über das Procedere eines zukünftigen Vertragsschlusses mit freien Trägern bis zu einer Diskussion der von den freien Trägern erwarteten Stellungnahme zu dem Schreiben des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport vom 25.02.2004.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 15.09.2004:

Seitens der Verwaltung erfolgt kein eigener Beschlussvorschlag. Es ist jedoch ein eindeutiges Signal notwendig, welche weiteren Leistungsanbieter ggf. neben den freien Trägern an der sozialräumlichen Umgestaltung zu beteiligen sind.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 26.01.2005:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die für die Konzepteinholung bei den Leistungsanbietern erforderlichen Eckpunktepapiere, so weit dies noch nicht geschehen ist, fertigzustellen und zeitnah an die Leistungsanbieter zu versenden.

Den Leistungsanbietern wird damit Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von sechs Wochen Konzepte an den Landkreis Lüneburg für einen einzelnen oder auch mehrere Sozialräume einzureichen.

Für die Sichtung der eingehenden Konzepte und die Vorbereitung einer Beschlussvorlage für die nächste Fachausschusssitzung wird ein Gremium gebildet.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 05.07.2005:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit folgenden Trägern für die genannten Sozialräume

 

Nr.

Sozialraum:

Vorschlag:

1.

Gemeinde Adendorf

Arbeiterwohlfahrt

2.

Samtgemeinde Bardowick

Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf

3.

Samtgemeinde Gellersen

Albatros e. V.

4.

Samtgemeinde Amelinghausen

Samtgemeinde Amelinghausen/Gudrun Hofmann

5.

Samtgemeinde Ostheide

Diakonieverband/VSE

6.

Samtgemeinde Scharnebeck

Päd In  e. V.

 

Vertragsverhandlungen zu führen und das Verhandlungsergebnis im Herbst 2005 erneut dem Fachausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 22.11.2005:

Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 14.02.2006:

Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Unter Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2005 gegebenen Rahmenbedingungen beauftragt er die Verwaltung umgehend mit der Planung und vertraglichen Umsetzung  präventiver sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen. Erklärtes Ziel dieser Netzwerke ist die möglichst bedarfsgerechte unbürokratische Erbringung sozialpädagogischer Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Jugendarbeit (§ 11 KJHG), der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 KJHG) sowie der Erziehungsberatung (§ 28 KJHG).Hierbei soll eine enge Vernetzung aller für eine sinnvolle Leistungserbringung erforderlichen sozialen Einrichtungen in den jeweiligen Sozialräumen erfolgen.

 

Zielerreichungskriterium für die Effektivität der aufzubauenden sozialpädagogischen Netzwerke ist der Rückgang der Erforderlichkeit von Hilfen zur Erziehung.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.03.2006 zum Jugendhilfeausschuss am 19.04.2006:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vertragsschluss in den fünf genannten Gemeinden und Samtgemeinden mit den vorgeschlagenen freien Träger auf der dargestellten vertraglichen Basis zu.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.06.2006 zum Jugendhilfeausschuss am 13.07.2006:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der Samtgemeinde Amelinghausen zu.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 18.07.2006 zum Kreisausschuss am 04.09.2006:

Der Kreisausschuss nimmt den Vertragsentwurf für das Sozialraumprojekt Amelinghausen zustimmend zur Kenntnis.

   
    09.06.2004 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die grundsätzliche flächendeckende Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen Hilfen im Landkreis Lüneburg in Kooperation mit der freien Jugendhilfe, orientiert an den von der Verwaltung aufgestellten Eckpunkten.

   
    15.09.2004 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.       Sozial- bzw. Projekträume werden im Landkreis Lüneburg erst nach einer breiten Beteiligung aller Leistungsanbieter vergeben. Alle Leistungsanbieter haben somit die Möglichkeit, ihre Konzeptideen beim Landkreis einzureichen.

2.       Die im Bereich der ambulanten Hilfe freiberuflich tätigen Sozialarbeiter werden ausdrücklich aufgefordert, sich an der Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialräume/Projekträume zu beteiligen und entsprechende Konzeptentwürfe einzureichen.
Für die Möglichkeit der Vergabe eines Projektraums an freiberuflich tätige Sozialarbeiter ist es jedoch Voraussetzung, dass diese eine entsprechende Organisationsform finden,
die auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die die Übernahme der für einen Kontraktbereich geforderten Leistungen angemessen möglich macht.

3.       Die räumliche Festlegung von Sozial- bzw. Projekträumen obliegt dem Landkreis Lüneburg. Dies umfasst sowohl den räumlichen Zuschnitt wie auch die Entscheidung über den mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu betrauenden Leistungserbringer. Die Gemeinden im Landkreis Lüneburg werden jeweils bezogen auf die Sozial-/Projekträume im Rahmen der von ihnen im Bereich der Jugendhilfe erbrachten Leistungen in angemessener Form beteiligt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    26.01.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der ergänzende Vorschlag vom 26.01.2005 wird einstimmig beschlossen.

   
    05.07.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der vorstehende Vorschlag wird einstimmig beschlossen.

An der Beschlussfassung nehmen Herr Enke und Herr Bangen nicht teil.

   
    22.11.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    14.02.2006 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Die Verwaltung wird umgehend mit der Planung und vertraglichen Umsetzung präventiver sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    19.04.2006 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Vertragschluss in den fünf genannten Gemeinden/Samtgemeinden mit dem vorgeschlagenen freien Trägern auf der dargestellten vertraglichen Basis zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    29.05.2006 - Kreisausschuss
    N 6 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    13.07.2006 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der Samtgemeinde Amelinghausen zu.

   
    04.09.2006 - Kreisausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    11.06.2007 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

   
    08.04.2008 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Ö 7  
Reform des Betreuungsrechts  
2004/100  
Ö 8  
Jahresbericht der Jugendpflege für das Jahr 2003  
2004/091  
Ö 9  
Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg e. V. auf einen Kreiszuschuss für das Jahr 2004  
2004/090  
Ö 10  
Jahresbericht 2003 Erziehungsberatungsstelle  
2004/004  
Ö 11  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 12  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
N 13     (nichtöffentlich)      
               

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