Beschlussvorschlag Antragsteller:
Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der aktuellen Fassung wird aufgehoben. Die Einnahmenpositionen aufgrund der Jagdsteuer im Haushaltsentwurf 2020 werden gestrichen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 30.01.2020:
Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der Fassung der
1. Änderungssatzung vom 04.10.1994 wird durch die anliegende Aufhebungssatzung aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 01.04.2021 in Kraft.
Mit Wegfall der Jagdsteuer entfallen ab 2021 die derzeitigen Ausgleichsleistungen des Landkreises an die Jägerschaft, nämlich der Verzicht auf eine kostendeckende Gebührenerhebung für Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen und Zuschüsse für Umweltprojekte der Jägerschaft. Unabhängig davon bleibt die Gebührenerhebung für Trichinenuntersuchungen im Zusammenhang mit der verstärkten Bejagung von Schwarzwild, als Maßnahme zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, bis auf Weiteres ausgesetzt.