Beschlussvorschlag Antragsteller:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Umweltausschuss am 15.03.2020 Projekte zur Umsetzung der im Landschaftsrahmenplan genannten Maßnahmen außerhalb von Natura 2000-Gebieten zur Renaturierung der Hoch-und Niedermoore vorzustellen.
2. Die Gegenfinanzierung soll über die vorhandenen Ersatz- und Ausgleichsmittel mindestens in Höhe von 300.000 € erfolgen.