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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Mo, 14.09.2020    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2     Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.06.2020  
S2020-073  
Ö 5     Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020)
Enthält Anlagen
2019/418-1  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern“ in der Entwurfsfassung vom 03.06.2020.

 

zusätzlicher Beschlussvorschlag der Verwaltung, Stand 25.08.2020:

Die Zustimmung nach § 4 Nr. 4 der VO wird für den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG „Hohes Holz“ liegen. Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen können in diesem Zeitraum im bisherigen Umfang durchgeführt werden. Innerhalb dieser 2 Jahre wird ein mit der Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmter Unterhaltungsplan erstellt. Mit diesem Unterhaltungsplan erfolgt dann die Zustimmung für Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung, die über die in der Verordnung freigestellten Maßnahmen hinausgehen. Die Zustimmung umfasst auch die Freihaltung des für die Unterhaltung erforderlichen Gewässerunterhaltungsstreifens.Die Verwaltung berichtet dem Kreisausschuss rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre über den Stand der Unterhaltungs- und Managementplanung. Kommt ein Einvernehmen bzgl. des Unterhaltungsplans nicht zustande, entscheidet der Kreisausschuss..

   
    29.06.2020 - Kreisausschuss
    N 21 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    13.07.2020 - Kreistag
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Vorlage wird zurückgestellt und im nächsten Kreistag erneut behandelt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

   
    28.09.2020 - Kreisausschuss
    N 5 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    28.09.2020 - Kreistag
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)      Der Verordnung wird zugestimmt

b)      Die Zustimmung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung wird für den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG Hohes Holz liegen.

 

Die Zustimmung nach § 4 Nr. 4 der VO wird r den Zeitraum von 2 Jahren erteilt, mit Ausnahme der Gewässerabschnitte die im bestehenden NSG „Hohes Holz“ liegen. Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen können in diesem Zeitraum im bisherigen Umfang durchgeführt werden. Innerhalb dieser 2 Jahre wird ein mit der Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmter Unterhaltungsplan erstellt. Mit diesem Unterhaltungsplan erfolgt dann die Zustimmung für Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung, die über die in der Verordnung freigestellten Maßnahmen hinausgehen. Die Zustimmung umfasst auch die Freihaltung des für die Unterhaltung erforderlichen Gewässerunterhaltungsstreifens.Die Verwaltung berichtet dem Kreisausschuss rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre über den Stand der Unterhaltungs- und Managementplanung. Kommt ein Einvernehmen bzgl. des Unterhaltungsplans nicht zustande, entscheidet der Kreisausschuss.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

 

 

Ö 6     Änderung der "Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg"  
Enthält Anlagen
2020/287  
Ö 7     Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebeit "Schierbruch und Forellenbachtal" durch den Landkreis Uelzen  
2020/288  
Ö 8     Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung  
Enthält Anlagen
2020/289  
Ö 8.1     Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296  
Enthält Anlagen
2020/328  
Ö 9     Grundwasserbilanz 2019  
Enthält Anlagen
2020/302  
Ö 10     Wasserrechtsverfahren Apollinaris Brands/Coca-Cola  
Enthält Anlagen
2020/292  
Ö 11     Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020)
Enthält Anlagen
2020/272  
Ö 12     Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272)
Enthält Anlagen
2020/296  
Ö 13     Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020)
Enthält Anlagen
2020/266  
Ö 14     Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 15     Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 16     Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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