Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Mo, 14.09.2020    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2     Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.06.2020  
S2020-073  
Ö 5     Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020)
Enthält Anlagen
2019/418-1  
Ö 6     Änderung der "Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg"  
Enthält Anlagen
2020/287  
Ö 7     Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebeit "Schierbruch und Forellenbachtal" durch den Landkreis Uelzen  
2020/288  
Ö 8     Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung  
Enthält Anlagen
2020/289  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept für den Landkreis Lüneburg.

 

Die Nds. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, die den unteren Wasserbehörden verbesserte Bedingungen bei der Grundwasserbewirtschaftung einräumt.

   
    28.09.2020 - Kreisausschuss
    N 16 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    28.09.2020 - Kreistag
    Ö 24 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

a)      Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept   

b)      Die Resolution wird in folgender Fassung beschlossen:

 

Der Kreistag möge beschließen:

I. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf,

       1 .   sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer auch unter den Vorzeichen des Klimawandels dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu geben;

  1.                                           die Regelungen zur Freistellung von und zur Ermäßigung der Wasserentnahmegebühr in den §§ 21 und 22 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie die Staffelung der Wasserentnahmegebühren in Anlage 2 zum NWG so anzupassen, dass sie der Höhe nach auch künftig angemessen und insbesondere — dem Vorsorgegrundsatz in Zeiten des Klimawandels entsprechend — geeignet sind, die notwendigen Anreize zur sparsamen Entnahme insbesondere von Grundwasser und zur sparsamen Verwendung von Wasser generell zu setzen;
  2.                                           die Regelungen des Grundwasserbewirtschaftungserlasses an die Auswirkungen des Klimawandels (z. B. mehr trockene Jahre, Verschiebung der Verteilung der Niederschläge im Jahreszeitraum) anzupassen;
  3.                                           ergänzend zu bzw. anstelle von regulatorischen Schritten finanzielle Anreize zu setzen u. a. für

-     technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insbesondere im Winter,

-     den Einsatz effizienter Beregnungstechnik,

-     die Züchtung und Nutzung von Feldfrüchten und Fruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen,

-     die stärkere Nutzung von Brauchwasser

-     die Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Förderung von GW-Neubildung.

Il. Der Kreistag bittet die Verwaltung,

  1.                                       gegenüber den örtlichen Trinkwasserversorgern darauf hinzuwirken, dass Gebührenregelungen so gefasst werden, dass sie auch für den privaten Verbraucher Anreize setzen, Trinkwasser sparsam zu verwenden.
  2.                                       über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge, soweit sie Grundwasserkörper im Bereich des Landkreises Lüneburg betreffen, im kommenden Kreistag zu berichten und im weiteren den Umweltausschuss über neue Sachstände zu informieren,
  3.                                       im Umweltausschuss darzulegen,

-   ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände der Anpassung bedürfen,

-   welche Qualität das nach Klärung von der AGL in die Ilmenau eingeleitete

  Wasser hat und ob und ggf. wie es genutzt werden kann,

-   welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren.

 

Abstimmungsergebnis:  a) Einstimmig

      b) Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

 

 

Ö 8.1     Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296  
Enthält Anlagen
2020/328  
Ö 9     Grundwasserbilanz 2019  
Enthält Anlagen
2020/302  
Ö 10     Wasserrechtsverfahren Apollinaris Brands/Coca-Cola  
Enthält Anlagen
2020/292  
Ö 11     Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020)
Enthält Anlagen
2020/272  
Ö 12     Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272)
Enthält Anlagen
2020/296  
Ö 13     Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020)
Enthält Anlagen
2020/266  
Ö 14     Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 15     Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 16     Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung