Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.06.2020 | S2020-073 | |||||
Ö 5 | Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020) | ![]() |
2019/418-1 | ||||
Ö 6 | Änderung der "Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg" | 2020/287 | |||||
Ö 7 | Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebeit "Schierbruch und Forellenbachtal" durch den Landkreis Uelzen | 2020/288 | |||||
Ö 8 | Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung | 2020/289 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept für den Landkreis Lüneburg.
Die Nds. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, die den unteren Wasserbehörden verbesserte Bedingungen bei der Grundwasserbewirtschaftung einräumt. |
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28.09.2020 - Kreisausschuss | |||||||
N 16 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
28.09.2020 - Kreistag | |||||||
Ö 24 - geändert beschlossen | |||||||
a) Der Landkreis erstellt gemeinsam mit Partnern ein Wassermanagementkonzept b) Die Resolution wird in folgender Fassung beschlossen:
Der Kreistag möge beschließen: I. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, 1 . sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer auch unter den Vorzeichen des Klimawandels dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu geben;
- technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insbesondere im Winter, - den Einsatz effizienter Beregnungstechnik, - die Züchtung und Nutzung von Feldfrüchten und Fruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen, - die stärkere Nutzung von Brauchwasser - die Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Förderung von GW-Neubildung. Il. Der Kreistag bittet die Verwaltung,
- ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände der Anpassung bedürfen, - welche Qualität das nach Klärung von der AGL in die Ilmenau eingeleitete Wasser hat und ob und ggf. wie es genutzt werden kann, - welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren.
Abstimmungsergebnis: a) Einstimmig b) Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen
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Ö 8.1 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296 | 2020/328 | |||||
Ö 9 | Grundwasserbilanz 2019 | 2020/302 | |||||
Ö 10 | Wasserrechtsverfahren Apollinaris Brands/Coca-Cola | 2020/292 | |||||
Ö 11 | Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020) | ![]() |
2020/272 | ||||
Ö 12 | Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272) | ![]() |
2020/296 | ||||
Ö 13 | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020) | ![]() |
2020/266 | ||||
Ö 14 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 15 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 16 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||