Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.06.2020 | S2020-073 | |||||
Ö 5 | Ausweisung eines Naturschutzgebietes zur Sicherung eines Teiles des FFH Gebietes 212 - hier: Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.08.2020) | ![]() |
2019/418-1 | ||||
Ö 6 | Änderung der "Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises Lüneburg" | 2020/287 | |||||
Ö 7 | Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebeit "Schierbruch und Forellenbachtal" durch den Landkreis Uelzen | 2020/288 | |||||
Ö 8 | Erarbeitung eines Wassermanagementkonzeptes; Formulierung von Forderungen an die Landesregierung | 2020/289 | |||||
Ö 8.1 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2020 zu den Vorlagen Nr. 2020/272 und 2020/296 | 2020/328 | |||||
Ö 9 | Grundwasserbilanz 2019 | 2020/302 | |||||
Ö 10 | Wasserrechtsverfahren Apollinaris Brands/Coca-Cola | 2020/292 | |||||
Ö 11 | Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2020; Wasserhaushaltsgesetz (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.08.2020) | ![]() |
2020/272 | ||||
Ö 12 | Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 27.08.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Wasserhaushaltsgesetz" (Vorlage Nr. 2020/272) | ![]() |
2020/296 | ||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag Antragsteller: Wir stellen daher folgenden Änderungsantrag: Der Landkreis fordert die Landesregierung auf 1. sich dafür einzusetzen, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so zu ändern , dass der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität gegenüber privaten Zwecken eingeräumt wird. 2. die Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr gestaffelt so zu ändern, dass ein spürbarer Anreiz zum Wassersparen geschaffen wird und die öffentliche Trinkwasserversorgung begünstigt wird 3. die Mengen im Grundwasserbewirtschaftungserlass unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre anzupassen 4. ergänzend zur Wasserentnahmegebühr im Rahmen der Agrarförderung Anreize zu setzen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit wieder angepasste Feldfrüchte anzubauen, die eine geringere Wassermenge benötigen 5. den Einsatz sparsamer Beregnungstechnik und 6. den Einsatz der Brauchwassernutzung zu fördern
Der Landkreis 1. möge sich mit den örtlichen Trinkwasserversorgern über eine eine Gebührenregelung verständigen, die auch beim privaten Verbrauchter Anreize für eine sparsame Wasserverwendung setzt
2. möge auflisten, welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre angepasst werden müssen
3. möge über den Stand der Grundwasserentnahmeanträge der Feldberegnungsdach-verbände Uelzen und Lüneburg aktuell im kommenden Kreistag berichten und fortlaufend bei neuen Sachständen im Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz über den Stand des Verfahrens informieren
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31.08.2020 - Kreisausschuss | |||||||
N 16.1 - geändert beschlossen | |||||||
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Ö 13 | Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.08.2020; Grundwasserentnahme und Feldberegnung (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.08.2020) | ![]() |
2020/266 | ||||
Ö 14 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 15 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 16 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||