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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 19.03.2012)  

Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2012    
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
2012/050 Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 03.05.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:55.11.00.08.03.09
Federführend:Bildung und Kultur Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wieske, Michael   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Für die Verwaltung erläutert FBL Martin Wiese ausführlich die aktualisierte Vorlage. Er geht hierbei auf ein Gespräch der Verwaltung im Kultusministerium Hannover ein, in dem das Kultusministerium ausgesagt habe, dass eine inklusive Förderschule, also mit Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, kein denkbares und gewünschtes Szenario seien. So könne der neue § 14 Absatz 1 NSchG zwar ausgelegt werden, dies sei aus schulfachlicher Sicht aber praktisch nicht denkbar.

Darüber hinaus habe das Kultusministerium zugesagt, für eine auslaufende Förderschule L bis zum Ende die personellen Ressourcen für einen ordnungsgemäßen Unterricht zur Verfügung zu stellen, damit sichergestellt sei, dass jeder Schüler/Schülerin dort noch zum Abschluss geführt werden könne.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau RSD´in Krause von der Nds. Landesschulbehörde die Funktion und Aufgaben eines sonderpädagogischen Förderzentrums gemäß des neuen § 14 Abs. 3 NSchG.

 

Im Verlaufe der Diskussion unterbricht der Ausschussvorsitzende die Sitzung, um auch anwesende Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit für Stellungnahmen zu geben.

 

Nach Abschluss der Aussprache stimmt der Schulausschuss mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu.

 

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes unterbricht der Ausschussvorsitzende die Sitzung für eine 7-minütige Pause.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung auf Grundlage des beigefügten Entwurfes abzuschließen.

Danach ist zum 01.08.2012 die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift und Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen

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