Auszug - Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 19.03.2012)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Für die Verwaltung erläutert FBL Martin Wiese ausführlich die aktualisierte Vorlage. Er geht hierbei auf ein Gespräch der Verwaltung im Kultusministerium Hannover ein, in dem das Kultusministerium ausgesagt habe, dass eine inklusive Förderschule, also mit Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, kein denkbares und gewünschtes Szenario seien. So könne der neue § 14 Absatz 1 NSchG zwar ausgelegt werden, dies sei aus schulfachlicher Sicht aber praktisch nicht denkbar.
Darüber hinaus habe das Kultusministerium zugesagt, für eine auslaufende Förderschule L bis zum Ende die personellen Ressourcen für einen ordnungsgemäßen Unterricht zur Verfügung zu stellen, damit sichergestellt sei, dass jeder Schüler/Schülerin dort noch zum Abschluss geführt werden könne.
Auf Nachfrage erklärt Frau RSD´in Krause von der Nds. Landesschulbehörde die Funktion und Aufgaben eines sonderpädagogischen Förderzentrums gemäß des neuen § 14 Abs. 3 NSchG.
Im Verlaufe der Diskussion unterbricht der Ausschussvorsitzende die Sitzung, um auch anwesende Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit für Stellungnahmen zu geben.
Nach Abschluss der Aussprache stimmt der Schulausschuss mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu.
Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes unterbricht der Ausschussvorsitzende die Sitzung für eine 7-minütige Pause.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung auf Grundlage des beigefügten Entwurfes abzuschließen.
Danach ist zum 01.08.2012 die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift und Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen