15.09.2021 - 5 Brandschaden IGS Embsen; Wiederherstellung Drei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 15.09.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KVD Beyer nimmt Bezug auf die Vorlage und fasst einleitend noch einmal die Beschlusslage, die Beratungen in den vergangenen Ausschusssitzungen, den Stand der Planung sowie die Ergebnisse der jetzt vorliegenden Kostenschätzungen und von der Versicherung erwarteten Erstattungsbeträge zusammen. Auf die dem Protokoll beiliegenden Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen.
Anschließend informiert Architekt Horn über den aktuellen Umsetzungsstand und erläutert die vorliegenden Kostenschätzungen sowie die aktualisierten Bauzeitenpläne. Auch seine Präsentation liegt dem Protokoll an.
Bei der Sachverständigenabnahme Elektro der Mobilraumanlage haben sich noch Mängel ergeben, die innerhalb der nächsten 2 Wochen abgearbeitet werden sollen, damit diese Anlage für den Außensport der Schulen und Vereine freigegeben und genutzt werden kann. Die Zusammenarbeit mit dem für die Wiederherstellung des Bereichs Musik/Werken beauftragten Generalunternehmer gestaltet sich weiter schwierig. Die Firma befindet sich im Verzug. Der zuletzt zugesagte Fertigstellungstermin wurde erneut nicht eingehalten. Die Fertigstellung wird nach jetzigem Stand für Ende Oktober erwartet.
Auch die Planung des Wiederaufbaus der Dreifeldhalle hat sich aufgrund einer schweren Erkrankung des beteiligten Tragwerksplaners verzögert. Inzwischen ist ein anderes Statikbüro gefunden und in die Planung eingestiegen. Ergänzend zur Kostenschätzung für den Wiederaufbau der Dreifeldhalle wurden auch die Kosten für einen Abriss und Neubau ermittelt. Diese liegen rund 1,1 Mio. € höher, als der Wiederaufbau. Dazu käme ein erheblicher zeitlicher Verzug infolge der für einen Neubau europaweit auszuschreibenden Planungsleistungen und die Planungen müssten ab Leistungsphase 1 der HOAI komplett neu aufgenommen werden. Wenn jetzt mit den Leistungsphasen 5 bis 9 für die Wiederherstellung fortgefahren werden kann, erscheint eine Fertigstellung im Frühjahr 2023 möglich.
Neben der Kostenermittlung für die Neubauplanung „Brandruine“ mit den vorgesehenen Erweiterungen wurden für die Verhandlung des Landkreises mit der Versicherung auch die Kosten für eine 1:1-Wiederherstellung „in gleicher Art und Güte“ einschließlich „behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen“ (Anpassungen an die aktuellen Vorschriften) sorgfältig geschätzt. Für die Kostenschätzungen waren abgestellt auf den jeweiligen Baubeginn der verschiedenen Bauabschnitte Prognosen zur Baupreisentwicklung vorzunehmen. Diese werden vertiefend erläutert. Auf Basis der Durchschnittswerte zur Entwicklung des Baupreisindexes wurde ein Wert von 0,35 Punkten / Monat gewählt.
In allen Kostenpaketen ist das Mobiliar noch nicht enthalten. Dafür werden seitens der Verwaltung noch gesonderte Ansätze gebildet. Enthalten sind die Kosten für eine Photovoltaikanlage und ein Gründach. Im Neubau sind 7 raumlufttechnische Anlagen vorgesehen, die jeweils mehrere Räume versorgen und bei fortbestehendem Bedarf mit Hepafiltern nachgerüstet werden können. Für den Erweiterungsbau des Bestandsgebäudes (Cluster blau/orange) ist derzeit eine Lüftung über Fensteranlagen vorgesehen.
Für die Haushaltsplanung wurde der zeitliche Mittelabfluss eingeschätzt. Im nächsten Schritt sind jetzt die weiteren Planungsleistungen europaweit auszuschreiben.
In der anschließenden Diskussion wird im Hinblick auf die Größenordnung des Projektes angeregt, wie beim Bau der Arena erfolgreich praktiziert, einen Projektsteuerer einzuschalten. Hierzu bestehen konträre Ansichten.
Bürgermeister Koch verweist auf die schwierige Lage des MTV Embsen, der die wichtigste soziale Institution im Ort ist und dringend auf eine wetterfeste Halle angewiesen sei. Bereits jetzt sei ein deutlicher Mitgliederschwund zu verzeichnen. Die angebotene Nutzung der BBS-Sporthalle sei für die Erwachsenen eine akzeptable Lösung. Für dieses Angebot bedankt er sich auch ausdrücklich. Für Kinder und Senioren sei dies allerdings schwierig. Er unterstreicht noch einmal, dass für den MTV Embsen der Zeitfaktor das Wichtigste sei und wirbt für eine zügige Umsetzung der vorgestellten Wiederherstellungsplanung.
Herr Dau, Vorstandsmitglied des MTV Embsen, bekräftigt die Ausführungen von Bürgermeister Koch zur katastrophalen Situation des MTV Embsen und kritisiert die lange Verfahrensdauer. Auf einen bei der Verwaltung eingereichten Fragenkatalog zur Nutzung der BBS Sporthalle habe man bis heute keine Antwort erhalten. Auch das zugesagte exklusive Nutzungsrecht in der BBS-Sporthalle stelle er nach einem Telefonat mit dem für die Vergabe der Hallenzeiten zuständigen Sachbearbeiter bei der Hansestadt Lüneburg infrage. Er sehe nicht, dass sich hier jemand um die Belange des MTV Embsen kümmert.
Landrat Böther stellt richtig, dass sich die Verwaltung sehr wohl kümmere, wie es im Sachstandsbericht ja auch vorgetragen worden ist. An dem Brand am 07.07.2020 trage niemand die Schuld. KVD Beyer ergänzt, dass der Fragenkatalog angekommen sei, hierauf aber erst verbindliche Antworten gegeben werden können, wenn der Zeitplan für die Wiederherstellung der BBS-Sporthalle feststeht. Bei der Umsetzung hat sich aktuell Handlungsbedarf bezüglich der Elektroinstallation ergeben, der so nicht vorhersehbar war. Dies wird die Fertigstellung verzögern. Das zugesagte exklusive Nutzungsrecht nach Fertigstellung steht nicht in Frage. Lediglich einzelne Hallenzeiten, wie z.B. für die Bogenschützen, die für die Ausübung ihres Sports auf eine große Halle angewiesen sind und aktuell in die kleinere Zweifeldhalle ausweichen mussten, müssen dann noch abgestimmt werden. Hier kommt die Verwaltung zu gegebener Zeit auf den MTV Embsen zu.
Auf die Frage aus dem Ausschuss, warum die Versicherung die Behebung des Brandschadens und den Wiederaufbau nicht selbst organisiere und die Planer und Firmen direkt beauftrage antwortet
KVD Beyer, dass ein solches Vorgehen nach Auskunft des für den Landkreis tätigen Versicherungsberaters in keinem ihm bekannten Versicherungsvertrag vorgesehen sei. Bauherr und Auftraggeber sei immer der Versicherungsnehmer, dies bereits wegen möglicher Gewährleistungsansprüche. Die Versicherung würde zudem auch eine weitere Haftung bei der Wiederherstellung gegenüber dem Versicherungsnehmer übernehmen müssen. Auch von daher werde ein solches Vorgehen kritisch bewertet.
Kurz angesprochen werden anschließend noch denkbare Zwischenlösungen. Diesbezüglich wird auf die Ergebnisse der Diskussion in der Ausschusssitzung am 18.05.2021 verwiesen.
Beschluss
Beschluss:
Der vorgestellten Wiederherstellungsplanung für die Dreifeldhalle mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 3.567.000 €, dem Neubau und der Erweiterung der Brandruine
mit einem Investitionsvolumen von rd. 19.053.000 €, der Erweiterung des Bestandsgebäudes für
rd. 5.329.000 €, den Umbauten bzw. Umnutzungen im Bestand für rd. 517.000 € sowie Herrichtung der Außenanlagen für rd. 209.000 € gemäß der in den Erläuterungsberichten dargestellten Raum- und Bauplanung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsaufträge zu erteilen bzw. diese auszuschreiben und das Bauprogramm in Bauabschnitten umzusetzen. Dafür sind für den Haushalt 2022 und die Finanzplanung bis 2026 die erforderlichen Haushaltsmittel anzumelden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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456,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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408,2 kB
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