10.06.2026 - 8 1. Zwischenbericht zum Haushaltsplan 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 10.06.2026
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Til Becker
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Becker gibt mit der anliegend zum Protokoll beigefügten Präsentation einen Überblick zu den Verbesserungen und Verschlechterungen der einzelnen Produkte des Haushaltsplanes im laufenden Haushaltsjahr.
KTA Dubber möchte wissen, wie durch die Inanspruchnahme von Haushaltsresten, Mehraufwendungen im laufenden Geschäftsjahr verursachen können. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar.
KR Müller sichert KTA Dubber eine Antwort zum Protokoll zu.
KR Müller beantwortet die Fragen der Kreistagsabgeordneten zum Einsatz und der Verfügbarkeit von mobilen und stationären Blitzeranlagen im Landkreis Lüneburg.
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.07.2026 durch KVOR Mennrich:
In der o. g. Sitzung wurde gefragt, ob es korrekt sei, dass die Inanspruchnahme von Haushaltsresten, also nicht verbrauchten Haushaltsansätzen aus dem Haushaltsplan 2025, zu Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2026 führen würde.
Dies ist der Fall. Haushaltsreste des Ergebnishaushalts gemäß § 20 Abs. 2 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) bleiben im abgelaufenen Jahr ohne Auswirkung auf das Jahresergebnis, belasten aber bei Inanspruchnahme der Mittel das neue Haushaltsjahr, in das sie übertragen werden (vgl. Rose, Kommunales Haushaltsrecht Niedersachsen 2026). Hier besteht ein Unterschied zur Bildung von Rückstellungen, die im Gegensatz zu den Haushaltsresten das alte Haushaltsjahr belasten.
Im Ergebnis erhöhen die im 1. Zwischenbericht dargestellten Haushaltsreste beim Produkt 547-000 „Einrichtungen des ÖPNV" das entsprechende Fachdienstbudget 2026.









