19.03.2026 - 4 Feststellung der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt noch ein als Änderungsantrag überschriebener Antrag der Gruppe AfD/dieBasis vom 19.03.2026 (Vorlage Nr. 2026/087) zur Vorlage der Verwaltung (Vorlage: 2026/073) zum Thema "Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Satzungsbeschluss zum RROP 2025" vor. Dieser wird nach Beratung und entsprechender Beschlussfassung wie folgt in die Tagesordnung aufgenommen:
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Punkt 1. des urspünglichen Beschlussvorschlages wird als Dringlichkeitsantrag (Vorlage: 2026/088) unter TOP 8 in der Tagesordnung beraten
- Punkt 2. des ursprünglichen Beschlussvorschlages wird als Änderungsantrag (Vorlage: 2026/087) zu TOP 7 unter TOP 7.1 in der Tagesordnung beraten
KTA Bothe möchte diesem Vorgehen der Verwaltung vehement widersprechen. Es liege hier ein Änderungsantrag vor, welcher sich mit dem Ziel befasse, dass der Landkreis bzw. die Kreisverwaltung, fristgerecht Klage beim Staatsgerichtshof einreiche und die anderen Punkte erstmal zurückstelle. Aus seiner Sicht sei dies ein gemeinsamer Antrag. Die Trennung mache keinen Sinn und sei auch inhaltlich falsch. Wenn dies so beschlossen werde, widerspreche seine Gruppe diesem Vorgehen der Verwaltung und warne vor einem rechtswidrigen Beschluss des RROP. Dieser werde womöglich später von einem Verwaltungsgericht aufgehoben.
Vorsitzende Mertz erläutert, dass die AfD-Fraktion einen ähnlichen Antrag bereits am 18.09.2025, vor 6 Monaten, gestellt habe. Auch bei diesem habe der Kreistag darüber beraten. Dies bedeute für Sie, dass der Antrag getrennt vom Beschluss des RROP stattfinden könne und sie würde daher den Ausführungen von KTA Bothe widersprechen.
LR Böther führt aus, dass der Antrag aus zwei Teilen bestünde. Der zweite Teil sei aus Sicht der Verwaltung sehr eindeutig ein Änderungsantrag. Bei diesem gehe es darum, das Raumordnungsprogramm unter Vorbehalt zu beschließen. Der erste Teil des Antrages könne unabhängig, ob heute über die Satzung beschlossen werde oder nicht, beraten werden. Insofern sei dieser Teil kein Änderungsantrag zum vorliegenden, unter TOP 7 zu beratenden Antrag, sondern ein eigenständiger Antrag. Es bedeute ja nicht, dass der Kreistag sich nicht mit diesem beschäftigen wolle. Es werde gesehen, dass dieser Antrag dringlich sei, da am 19.04.2026 die Frist beim Staatsgerichtshof ablaufe. Insofern sei auch auf den vorherigen Sitzungen der entsprechenden Gremien aus Verwaltungssicht empfohlen worden, hier die Dringlichkeit auch festzustellen, aber die beiden Teile des Antrages zu trennen. Den Änderungsantrag mit dem TOP 7 zu behandeln und den anderen Punkt unter einem neuen Tagesordnungspunkt – TOP 8 - einzufügen. Dieses halte die Verwaltung für sachgerecht und auch rechtmäßig.
KTA Bothe erwidert, dass er dieser Auffassung vehement widerspreche. Es werde versucht, den Antrag der Verwaltung als weitergehenden Antrag auszuweisen, so dass nicht über einen Änderungsantrag abgestimmt werden müsse. Seine Gruppe bleibe bei der Rechtsauffassung, dieses Vorgehen der Verwaltung sei rechtswidrig und er kündigt an, rechtliche Schritte gegen dieses Vorgehen der Verwaltung zu prüfen.
Vorsitzende Mertz lässt über die Dringlichkeit des Punktes 1 des Änderungsantrages der AfD/dieBasis abstimmen. Der Punkt wird als TOP 8 in die Tagesordnung eingefügt. Der Punkt 2 des Antrages wird als TOP 7.1 in die Tagesordnung eingefügt.









