19.03.2026 - 7 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
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Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
LR Böther führt aus, dass das Regionale Raumordnungsprogramm viele wichtige Dinge für die Entwicklung unseres Landkreises festlege. In den letzten Monaten und Jahren habe das Thema der Energiegewinnung viele andere wichtige Themen überlagert. Diese seien Siedlungsentwicklung, Verkehrsentwicklung, Wirtschaftsentwicklung und Landschaftsentwicklung. All dieses gehöre mit dazu. Er möchte an dieser Stelle Worte des Dankes aussprechen. Zum einen an sein Team, welches über viele Jahre an diesem Thema intensiv gearbeitet habe. Zum anderen an die Kreistagsabgeordneten. Das heute ein breit abgestimmtes und breit getragenes Regionales Raumordnungsprogramm auf den Weg gebracht werden könne. Alle Kreistagsabgeordneten täten dieses im Ehrenamt und hätten sehr viel Zeit investiert. Nicht nur in den offiziellen Ausschüssen, sondern auch in den interfraktionellen Abstimmungen und bei der Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, welche an sie herangetragen wurden. In Gespräche mit Bürgerinitiativen und vielem mehr, wurde viel Zeit investiert und dafür sage er seinen herzlichen Dank. Mit dem erarbeiteten Raumordnungsprogramm gebe es jetzt eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung unseres Landkreises.
Frau Dr. Panebianco gibt einen kurzen Überblick über die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm. Sie stellt hierzu eine Präsentation vor. Diese sei dem Protokoll beigefügt.
KTA Bilgenroth möchte in 5 Kapiteln kurz rekapitulieren.
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Unser neues RROP
Das dritte Beteiligungsverfahren sei in diesem Jahr abgeschlossen worden. Jetzt stehe die Endfassung zum Beschluss. Die Entwicklung des RROP 2025 sei ein sehr demokratisch geführter Prozess gewesen. Dafür richtet er seinen Dank an alle Beteiligten. Strittigster Punkt sei bis heute, die mit dem RROP verbundene Ausweitung von Windenergie Vorrangflächen.
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Windenergie
Windenergie sei genau wie Photovoltaik eine Zufallsenergie. Eine ausschließliche Nutzung von Zufallsenergie sei nicht möglich, da eine Industrienation und auch das Stromnetzt an sich, eine konstante Energieversorgung benötige. Niedersachsen konnte dennoch bereits im Jahr 2024 seinen Strombedarf zumindest bilanziell, vollständig aus erneuerbaren Energiequellen decken. Mehr als dreiviertel davon, stamme aus Windenergie. Trotz der immensen Förderung der Windkraft mit Steuergeldern, seien die Strompreise inzwischen durch die Decke gegangen. Festzustellen sei, es gebe überhaupt keinen Bedarf für noch mehr Windkraft. Es sei an der Zeit, sich verstärkt für die Nutzung anderer Energieträger einzusetzen. Weitere Windkraft nutze nur einigen wenigen Investoren und sei volkswirtschaftlich überhaupt nicht sinnvoll.
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Eingereichter Vorschlag der Gruppe AfD/ die Basis
Es werde vorgeschlagen, das der Verwaltungsvorschlag des RROP 2025 nur unter Vorbehalt bezüglich der Windenergie Vorrangflächen beschlossen werde. Der Vorbehalt solle darin bestehen, dass die ausgewiesenen Windenergie Vorrangflächen nur Rechtskraft erlangten, sofern der Niedersächsische Staatsgerichtshof über die Kommunalverfassungsbeschwerde entschieden habe, dass das 4 Prozent Teilflächenziel tatsächlich aufrechterhalten werde.
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Allgemeiner Hinweis
Die Gesetzesvorgaben mit diesem 4 Prozent Teilflächenziel, welche ganz erheblich mit dazu beitrügen dass unser Land deindustrialisiert würde, wurden gemacht von der Landes- und Bundesregierung. Somit von den auch hier anwesenden Parteien CDU, SPD und Grünen.
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Gedanken
Zum Abschluss möchte er seine Gedanken formulieren. Er denke bei diesem Thema jetzt immer an die direkte Zerstörung der Lebensräume für zahlreiche Tier und Pflanzenarten. An die Zerstörung des Waldes als Erholungsort für Menschen. An Lärmbelästigung in der Nachbarschaft, Infraschall, an Schatten und Lichtreflexe die störend sein werden oder können. Daran das Windenergieanlagen Auswirkungen auf Wind und Feuchtigkeit in der Region hätten und der Abrieb von Rotorblättern sehr giftig sei. Angrenzende Grundstücke würden an Wert verlieren. Letztlich gebe es eine zusätzliche Brandgefahr im Wald.
KTA Blume spricht zum Thema für seine Fraktion. Die Rede wird im Protokoll wörtlich wiedergegeben.
„ Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kreistagskolleginnen und -kollegen,
es mag überraschen – aber beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) geht es nicht nur um das Thema Windenergie. Das RROP ist das (einzige) Planungsinstrument des Landkreises zur mehr oder weniger detaillierten Steuerung einer ganzen Reihe verschiedener Nutzungen und Funktionen im Kreisgebiet. Das Inhaltsverzeichnis des RROP gibt einen Überblick über die Themen, die Gegenstand der Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sind:
U.a. geht es um Aspekte der Siedlungsentwicklung wie das „Zentrale Orte“-Prinzip, die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung in den Gemeinden und um die Versorgungsstrukturen.
Es geht um den freien Raum außerhalb der Siedlungsbereiche, der verschiedenen Umweltbelangen dient, in dem aber zugleich verschiedene raumbeanspruchende Nutzungen stattfinden wie z.B. die Land- und Forstwirt- schaft, aber auch die Rohstoffgewinnung. Und es geht auch um die Erzeugung erneuerbarer Energien. Mit diesen und weiteren Themen hat sich die Verwaltung unter der Federführung zunächst von Frau Lampe, dann von Frau Dr. Panebianco in den zurückliegenden Jahren im Dialog mit Gutachtern, Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange, der interessierten Öffentlichkeit und uns KTA intensiv beschäftigt, um uns heute den Entwurf des RROP zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Es stecken sehr viel Arbeit, sehr viel Zeit und auch Herzblut in den deutlich über 4000 Seiten, die uns als Anhang zur Sitzungsvorlage präsentiert worden sind. Dafür möchte ich Ihnen, sehr geehrte Frau. Dr. Panebianco, und Ihrem ganzen Team im Namen unserer Fraktion ganz herzlich danken. Ihr Team und Sie haben das wirklich sehr gut gemacht! Der Dank gilt gleichermaßen den Gutachtern und Beratern, nennen möchte ich das Büro Planungsgruppe Umwelt, und allen, die sonst noch mitgewirkt haben. Ein Thema, das uns intensiv beschäftigt hat, war das Thema der Steuerung der Siedlungsentwicklung im Landkreis. Etliche Gemeinde konnten keine Baugebiete mehr ausweisen, weil die Vorgaben des alten RROP nicht mehr passten und die Möglichkeiten, nötigen Wohnraum zu schaffen, ausgeschöpft waren. Versuche, wohnbauliche Entwicklung trotzdem möglich zu machen, blieben Stückwerk. Diese Probleme waren ein wesentlicher Antrieb dafür, im Jahr 2017 die Neuaufstellung des ersichtlich in die Jahre gekommen RROP zu beschließen.
Der vorliegende RROP-Entwurf setzt der wohnbaulichen Entwicklung im Kreis einen neuen, wiederum verbindlichen Rahmen, der den Gemeinden aber ordentlich Luft lässt und dynamische Entwicklungen von Orten im Einklang mit dem Zentrale Orte-Prinzip zulässt. Die vorgesehenen Spielräume werden, so meine Einschätzung, in den kommenden 10 Jahren eher nicht ausgeschöpft werden.
Befasst haben wir uns mit der Entwicklung der Wirtschaft und nicht zuletzt mit der Entwicklung des Einzelhandels im Kreisgebiet. Es wurde ein Gutachten eingeholt, dessen Erkenntnisse in das Regionale Einzelhandelskonzept eingeflossen sind, das wir heute beschließen. Weitgehend einvernehmlich waren die Diskussionen zu den Festlegungen zu Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Mit den Festlegungen in Kapitel 3 haben wir im Großen und Ganzen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Schutzfunktionen der Freiräume, in denen sich insbesondere die Ziele des Umweltschutzes bewähren müssen, und den Ansprüchen, die insbesondere die Land- und Forstwirtschaft an die Freiräume stellen, erreicht. Für Diskussionen gesorgt hat das Thema Rohstoffsicherung. Mit den in den Planentwurf aufgenommenen Vorrang- und Vorsorgegebieten Rohstoffgewinnung erfüllt der Landkreis seine Aufgabe, Rohstoffvorkommen zu sichern. Die sog. Überdeckung des prognostizierten Bedarfs mit Rohstoffsicherungsgebieten liegt im Bereich des Faktors 3 und damit am unteren Rand dessen, was das LBEG an Überdeckung fordert. Dabei bedeutet die Festlegung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung nicht, dass in diesen Gebieten oder gar nur in diesen Gebieten Bodenabbau stattfinden kann und darf. Ob Boden abgebaut wird, hängt auch künftig davon ab, ob Grundstückseigentümer ihre Flächen zum Abbau zur Verfügung stellen und der Bodenabbau hinreichend Rücksicht auf die Belange von Mensch und Umwelt nimmt. Ob die Flächen innerhalb oder außerhalb der Sicherungsgebiete liegen, spielt keine Rolle.
Das Thema, das am meisten und durchaus kontrovers diskutiert wird, ist das Thema Windenergie mit den geplanten Vorranggebieten Windenergienutzung. Unsere Fraktion ist sich bei diesem Thema nicht einig, weswegen es aus unseren Reihen Nein-Stimmen zum RROP geben wird.
Das Meinungsspektrum ist breit: Es reicht von „Mehr Windenergiegebiete!“ bis hin zu „Windenergie ist des Teufels“. Man hört und liest Forderungen wie „Das RROP beschließen, aber erstmal ohne das Thema Windenergie“ oder, ganz frisch von der AfD, „Das RROP beschließen, jedoch die Festlegungen zur Windenergie nur unter Vorbehalt beschließen“ oder „Windenergieanlagen ja, aber nicht in den Wäldern“ oder „Mein Gemeindegebiet nicht so stark belasten, die Lasten anders verteilen“.
Wie soll man da was richtig machen? Am besten, man richtet sich am rechtlichen Rahmen aus, der dem Kreistag gesetzt ist. Als Teil der Exekutive ist der Kreistag an Recht und Gesetz gebunden. Ein konstitutiver Grundsatz unseres demokratischen Rechtsstaats. Der Rechtsrahmen sieht u.a. vor, dass bei der Neuaufstellung des RROP das Teilprogramm Windenergie nicht ausgeklammert werden kann. Auch eine Beschlussfassung unter Vorbehalt ist nicht zulässig. Entsprechende Vorschläge sind also – salopp gesagt – „für die Tonne“. Heute über das RROP insgesamt nicht zu entscheiden, ist für uns ebenfalls keine Option. Wir sind im Jahr 9 nach dem Beschluss, das RROP neu aufzustellen. Die Arbeiten am RROP sind gemacht und abgeschlossen. Es gibt Themen, die für die Gemeinden schon lange besonders wichtig sind, etwa die Festlegungen zur wohnbaulichen Entwicklung. Zudem laufen Gutachten und Daten Gefahr zu veralten. Es macht aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn, die Beschlussfassung weiter aufzuschieben. Deshalb zurück zum Rechtsrahmen – und damit zum NWindBG. Der Landesgesetzgeber schreibt dem Landkreis vor, dass im Kreisgebiet bestimmte regionale Teilflächenziele für die Windenergie fristgerecht (3,09 % der Kreisfläche bis 31.12.2027, 4,00 % bis 31.12.2032) sichergestellt werden müssen. Ich habe für unsere Fraktion wiederholt dargelegt, dass und warum wir diese Flächenvorgabe des Landes für deutlich überzogen und falsch halten. Es ist leider bezeichnend, dass das Land auf unsere Bitte aus September 2025, die Vorgaben zu prüfen und so zu ändern, dass sie für unseren Landkreis annehmbar sind, bis heute noch nicht einmal geantwortet hat. Schlechter Stil des Landes im Umgang mit der kommunalen Ebene hebt die Bindung an schlechte Gesetze aber leider nicht auf. Dass eine Klage gegen das NWindBG den Landkreis von dieser Verpflichtung nicht befreien würde, hat die Verwaltung Ende des vergangenen Jahres dargelegt. Wenn die AfD heute erneut beantragt, Kommunalverfassungsbeschwerde zu erheben, sieht sie immerhin das Problem der sog. Superprivilegierung, die mit Ablauf des 31.12.2027 greifen würde. Lösen will sie dies mit einer „Bitte“ an den Staatsgerichtshof, über die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem 31.12.2027 zu entscheiden. Das wirkt ziemlich hilflos. Abgesehen davon schweigt sich der AfD-Antrag zu den Erfolgsaussichten einer Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises aus. Aus gutem Grund, denn sie dürften gegen „Null“ tendieren. Der Landkreis kann sich nämlich – anders als die Gemeinden – nur in sehr begrenztem Maße auf die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsgarantie, die allein Prüfungsmaßstab einer Kommunalverfassungsbeschwerde wäre, berufen. Dies etwa dann, wenn Landkreise als Rechtsinstitut abgeschafft werden sollen, wenn ein Minimum an finanzieller Eigenverantwortung nicht mehr gewährleistet ist oder wenn der Kreisebene nahezu alle Aufgaben entzogen werden. Nichts davon ist vorliegend der Fall.
Es bleibt also bei der landesgesetzlichen Pflicht, die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie in dem geforderten Maße fristgerecht zu gewährleisten. Diese Pflicht gilt unabhängig von der bundesrechtlich angeordneten sog. Superprivilegierung. Wir als CDU-Fraktion halten es deshalb für geboten, das Thema Windenergie jetzt im RROP zu behandeln und jetzt 3,09 % der Kreisfläche als Flächen für die Windenergie zu sichern. Die Flächenvorgabe 3,09 % beruht auf der Öffnung der Wälder als Standort für die Windenergie durch das Land. Wir sehen die Öffnung der Wälder für Windenergieanlagen kritisch, u.a. wegen der Waldbrandgefahr in trockenen Wäldern. Allerdings ist Brandschutz kein Thema der Regionalplanung, sondern etwas, was in den Genehmigungsverfahren zu prüfen und zu gewährleisten ist. Ehrlicherweise wird man auch sagen müssen, dass andere Bundesländer ihre Wälder schon seit Längerem für Windenergieanlagen geöffnet haben und – laut KI (ChatGPT) – derzeit ca. 8 – 10 % aller WEA in Wäldern stehen. Windenergieanlagen im Wald stellen also nicht den großen Tabubruch dar, auch wenn man bei einem Blick in die Medien manchmal diesen Eindruck gewinnen kann. Die Flächenvorgabe 3,09 % lässt sich nicht erfüllen, ohne Windenergiegebiete auch in Wäldern vorzusehen, wenn man die Abstände der Windenergieflächen zu Siedlungsbereichen nicht auf das gesetzliche Minimum von 2 Anlagenhöhen reduzieren will. Und genau das wollen wir nicht. Zusammen mit den anderen Fraktionen haben wir schon vor geraumer Zeit gesagt, dass wir insbesondere die Wohngebiete durch Abstände, die deutlich größer sind als die gesetzlich vorgeschriebenen, schützen wollen. Zu diesem Abwägungsergebnis stehen wir als CDU-Fraktion, auch wenn das bedeutet, dass einige Flächen für die Windenergie in Wäldern festgelegt werden müssen.
Schließlich ist es auch nicht so, dass die vorliegende Planung den Schutz besonders betroffener Ortslagen ausblendet. Durch die Anwendung des gesetzlich nicht vorgegebenen Kriteriums der Umfassungswirkung wird ein Stück weit dafür Sorge getragen, dass Ortslagen, die von Potenzialflächen für die Windenergie umgeben sind, am Ende nicht über Gebühr durch Windenergie- anlagen „eingemauert“ oder „erdrückt“ werden. Zum Teil wurden auch die Siedlungsabstände noch weiter vergrößert, um zusätzlich zu helfen. Das Ergebnis der Anwendung der aller Planungskriterien und der darauf aufsetzenden Einzelfallbetrachtung liegt uns heute vor. Die Mitglieder der CDU-Fraktion sind mehrheitlich der Auffassung, mit den vorgeschlagenen Windenergiegebieten den Rechtsrahmen eingehalten und die verschiedenen, miteinander in Konflikt stehenden Belange in einen zumindest vertretbaren Ausgleich gebracht zu haben. Es ist klar, dass eine solche Planung nicht den Beifall aller findet, sondern trotz der Bemühungen um Ausgleich auf Widerspruch und auch Widerstand stößt. Das ist bei Planungsentscheidungen heute so. Wer Pläne wie das RROP mit seinem Teilplan Windenergie beschließt, übernimmt dafür die politische Verantwortung. Das ist in unserem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich und sollte auch ein halbes Jahr vor den Kommunalwahlen nicht dazu führen, dass für richtig gehaltene Entscheidungen nicht getroffen werden. Und es ist ja richtig, dass das RROP der gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann. Auch das gehört zu unserem demokratischen Rechtsstaat. Deswegen ist ein Hinweis auf die Klagemöglichkeit auch nicht irgendwie bedrohlich. Im Gegenteil – wer Rechtsverletzungen zu erkennen meint, möge die Gerichte einschalten. Je früher, desto besser. Zum Schluss – möchte ich noch eine Bitte loswerden. Lassen Sie uns weiterhin sachlich und fair miteinander umgehen. Dazu gehört für mich z.B., dass man nicht so tut, als sei die sog. Superprivilegierung gar nicht wirklich problematisch. Natürlich entfallen mit der generellen Öffnung des Außenbereichs nicht die Genehmigungsverfahren und die Anwendung sonstigen materiellen Rechts. Zur Wahrheit gehört dann aber auch der Hinweis, dass der Bundesgesetzgeber das materielle Recht, dass bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Anwendung kommt, in den letzten Jahren ganz erheblich zugunsten der Windenergie geändert hat, so dass nur die wenigsten Vorhaben bei vollständiger Öffnung des Außenbereichs infolge der Superprivilegierung nicht genehmigungsfähig sein werden. Zu einem fairen Umgang gehört für mich auch, dass man diejenigen, die dem RROP nach intensiver Befassung über Jahre zustimmen werden, nicht so darstellt, als blendeten sie ihren „gesunden Menschenverstand“ aus und träten „Investoren und Technokraten“ leichtgläubig gegenüber. Schließlich sollten wir uns als KTA auch nicht gegenseitig den guten Wilen absprechen, die uns gesetzlich zugewiesenen, schwierigen Aufgaben mit den Möglichkeiten, die wir als ehrenamtlich tätige Kreistagsmitglieder haben, ordentlich erfüllen zu wollen.“ Ende der wörtlichen Wiedergabe.
KTA Kamp dankt KTA Blume für seine Ausführungen und seine juristische Begleitung in diesem nicht leichten Prozess. Der Kreistag stünde heute am Ende eines langen, intensiven Beratungsprozesses. 9 Jahre, drei Beteiligungsverfahren und unzählige Sitzungen, Vorbesprechungen und Abstimmungen. Das Raumordnungsprogramm war eines der prägenden Themen unseres Landkreises im letzten Jahrzehnt. Daher sei er auch etwas entsetzt gewesen, als Vorwürfe geäußert wurden, es sei sich nicht genügend damit beschäftigt worden. Es seien tausende Seiten durchgearbeitet worden. Es habe nicht nur die Ausschüsse gegeben sondern auch immer Vorbesprechungen und gemeinsame Sitzungen. Dabei sei der Kreistag mit allen Fraktionen stark beteiligt gewesen und habe um die besten Lösungen gerungen. An KTA Bothe gerichtet sagt er, dass heute kurz vor Toresschluss mit einem Änderungsantrag zu kommen nicht zu verstehen sei. Er hätte sich gewünscht, dass die AfD/ die Basis auch bei den Beratungen dabei gewesen wäre. Bei den unzähligen Sitzungen bei welchen die Details ausgearbeitet worden seien, da sei die AfD nicht dabei gewesen. Stattdessen würden durch Herrn Ballay Fragen gestellt, obwohl er in dem Prozess nicht beteiligt war und dieser meint sich als Anwalt des Waldes aufzuspielen. Das seien Dinge die nicht gebraucht würden und die nicht weiterbringen. Es sei hier insgesamt ein Verfahren von großer Tiefe und Ernsthaftigkeit geführt worden. Der Landkreis habe als Träger der Regionalplanung die Aufgabe, die räumlichen Entwicklungen für die kommenden Jahre zu ordnen und zu steuern. Das RROP umfasse Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Infrastruktur und Landschaftsschutz. Landschaftsschutz sei in großem Umfang enthalten. Er freue sich besonders über das Moor in Dahlenburg, welches in das Raumordnungsprogramm aufgenommen werde und dadurch geschützt werde. In der öffentlichen Wahrnehmung stünde aber nur die Windenergie im Mittelpunkt. Dabei seien ganz viele andere wichtige Themen enthalten. Es seien insgesamt drei Beteiligungsverfahren durchgeführt worden. Zum letzten der drei Beteiligungsverfahren seien noch 124 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägungssynopse zeige detailliert, wie ernsthaft und sorgfältig jede einzelne Anregung geprüft worden sei. Auch dort wo die Belange rechtlich nicht relevant gewesen seien, habe die Verwaltung teilweise dennoch geantwortet, um die Bewertung transparent zu machen. Dies sei gelebte Beteiligungskultur. Dafür möchte er der Verwaltung seinen herzlichen Dank aussprechen. Auch bei allen Fraktionen möchte er sich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Für die Windenergie sei ein schwieriger aber verantwortungsvoller Kompromiss gefunden worden. Die Windenergie sei der emotionalste Teil des RROP gewesen. Ursprünglich standen 4,7 Prozent der Kreisfläche im Raum. Jetzt seien es 3 Prozent. Das letzte Prozent könne vielleicht über die Öffnungsklausel bin 2032 erreicht werden. Besonders wichtig sei der SPD Fraktion der Schutz der Menschengewesen. Deshalb habe die SPD Fraktion einen Abstand von bis zu 1 Kilometer von Siedlungen verankert. Deutlich mehr als der gesetzliche Mindestabstand. Dies sei ein klares Signal. Energiewende ja aber nicht auf Kosten der Lebensqualität. Ein drei Prozent Ziel sei nur erreichbar gewesen, wenn auch Waldflächen einbezogen würden. Auch hier sei verantwortungsvoll herangegangen worden und Flächen herausgenommen worden, welche möglich aber ökologisch nicht vertretbar gewesen seien. Sein Dank gelte deshalb auch den Bürgerinitiativen, welche kritisch aber konstruktiv den Blick geschärft hätten. Über manche Dinge habe er sich dann aber doch gewundert. Er habe die Superpriviligierung vor 20 Jahren in Dahlenburg selber erlebt. Dort habe es keinen Plan gegeben und die Superpriviligierung sei eingetreten. Das soll nicht mehr geschehen und deshalb werde ein Plan gemacht. Was kritisch bleibe, sei die regionale Verteilung. Die Konzentration auf die Flächen der Samtgemeinden Ostheide, Gellersen und Dahlenburg halte er persönlich für zu hoch. Eine gerechtere Verteilung wäre wünschenswert gewesen. Biosphärenreservat, Truppenübungsplatz und andere Restriktionen ließen aber wenig Spielraum. Unbefriedigend bleibe zudem, dass die Nachbarkreise Uelzen und Harburg an unseren Landkreisgrenzen Windparks planen, ohne dies mit dem Landkreis Lüneburg abzustimmen. Dies sei ein strukturelles Problem und müsse auf Landesebene adressiert werden. Es sei aber wichtig , dass der Landkreis Lüneburg der erste Landkreis mit einem RROP sei. Die anderen Kreise müssten sich danach richten. Das Regelwerk für die nächsten 10 Jahre sehe seine Fraktion trotz aller Kritikpunkte im vorliegenden RROP als ein gutes, solides und zukunftsorientiertes. Es schaffe Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft ,Infrastruktur, Naturschutz und gebe Impulse für diese. In der SPD Fraktion gebe es keinen Fraktionszwang. Es werde immer um die beste Lösung gerungen. Bei einem so komplexen Thema sei es nachvollziehbar, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen zustimmten. Es würden aber unterschiedliche Bewertungen respektiert, Dies sei gelebte Demokratie. Zu den Anträgen der AfD Fraktion möchte er noch einmal deutlich sagen, es werde seit neun Jahren an diesem Verfahren gearbeitet. Drei Stunden vor Verabschiedung werde dann plötzlich ein Antrag hierzu eingereicht. Dies sei nicht fair. Wenn konstruktive Zusammenarbeit gewollt sei, müssen auch gewisse Regeln der Zusammenarbeit akzeptiert werden. Seine Fraktion stehen zur Energiewende. Sie wolle erneuerbaren Strom und CO2 Neutralität. Dies alles würde mit dem Antrag zur Disposition gestellt. Daher stehe seine Fraktion auch zu diesem RROP und deshalb sei dieser Antrag der AfD auch verwerflich und populistisch. Er bedankt sich bei Landrat Böther und seiner Verwaltung für dieses RROP und seine Fraktion stimme diesem zu.
KTA Claudia Schmidt stellt noch einmal fest, dass seit 9 Jahren über dieses Raumordnungsprogramm gesprochen werde. Alles sei bekannt und sie müsse auch nicht wiederholen was KTA Blume zum rechtlichen Rahmen ausgeführt habe. In der Vergangenheit sei auch das Gespräch mit den Bürgerinitiativen gesucht worden. Leider musste der Kontakt abgebrochen werden. Es habe unsachliche Fragen und Anschuldigungen gegeben, welche ein konstruktives Gespräch nicht ermöglichten. Die Grüne Fraktion werde heute dem abschließenden Beschlussvorschlag des RROP zustimmen. Dieses liefere den Rahmen dafür, wie unsere Region in den kommenden Jahrzehnten mit Energie, Infrastruktur und Lebensqualität umgehen werde. Ein Schritt der Notwendig sei aber nicht allen leicht falle. Sie nennt die Folgen der Klimakrise und der daraus resultierenden, gebotenen Eile bei der Umsetzung der Energiewende. Die Klimakrise verschwinde nicht, wenn sie ignoriert werde. Dann gebe es auch noch den großen Bereich der aktuellen geopolitischen Krisen. Sie verweist auf den Ukraine Krieg und den Krieg im Iran. Darum wäre es schön, wenn wir dort mehr Unabhängigkeit erreichen würden. Dass die Energiepreise gerade so hoch seien, liege nicht an den Windrädern sondern daran, dass die fossilen Energien ganz oft Grund für kriegerische Auseinandersetzungen seien. Darum wäre es schön, wenn und da möchte sie einmal im Sprachduktus des AfD bleiben, wenn wir deutsche Energie hätten. Doch die AfD sei immer dafür Energie aus Russland oder woanders her zu holen. Sie möchte auch diese Kriege nicht. Es gehe um Unabhängigkeit, um Sicherheit und um Verantwortung für unsere Region. Mit diesem Raumordnungsprogramm würden klare Regeln und klare Verfahren geschaffen. Die Energiewende werde dorthin gebracht, wo sie gestaltet werden könne – in die Region. Windenergie bedeute aber auch Wertschöpfung in unseren Kommunen und Einnahmen in den Gemeinden. Diese könnten in ihre Infrastruktur investieren. Dies bedeute Sicherheit für unsere Unternehmen und unser Handwerk, welche bei jedem Windprojekt Arbeit fänden. Es bringe Vorteile für die Ansiedlung von Unternehmen, welche viel Energie benötigen. Natürlich können Windenergieanlagen auch störend wirken. Das sei so bei jeder Industrieanlage, welche in unsere Landschaft gebaut werde. Dies dürfe nicht kleingeredet werden. Auch müsse jeder Eingriff in unsere Wälder und in unsere Natur sorgfältig abgewogen werden. Dabei gehe es um das Wohl der gesamten Gemeinschaft und der Generationen nach uns. Eines sei klar. Wenn heute keine Flächen für Windenergie ausgewiesen würden, werde zwar über Klimaschutz gesprochen aber nicht gehandelt. Würde heute nein gesagt, überlasse man anderen die Verantwortung und nehme unserer Region die Chance selbst zu gestalten. Die Energiewende werde nicht funktionieren, wenn jede einzelne Anlage als Zumutung empfunden werde. Verantwortung heiße, wohlabgewogen, ja zu sagen auch wenn es unbequem werde. Der Beschluss dieses RROP sei kein leichter Schritt. Aber er sei ein notwendiger, ein fairer und ein mutiger.
KTA Burkhardt betont noch einmal die lange Zeit – seit 2017 – die für die Planung des Regionalen Raumordnungsprogramms aufgewendet wurde. Heute nun solle die Planung abgeschlossen werden. Ihre Gruppe sei in Bezug auf den Sandabbau in Boltersen alles andere als glücklich. Ein Thema sei aber bei der Aufstellung des RROP dominierend gewesen. Die Vorranggebiete für Windenergie. Es sei sich jahrelang auf vielen Sitzungen und Treffen beraten und unterhalten worden. Es seien sehr, sehr viele Stunden damit verbracht worden, die Flächen zu verkleinern, zu streichen oder zu belassen. Dabei werde mit dem RROP so viel mehr geregelt. Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Umweltbelange, Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Sicherung, Mobilität und eben auch Windkraft. Ihre Gruppe habe sich mit der Ausweisung von Windenergieflächen im Wald sehr schwer getan. Windkraft habe ein Akzeptanzproblem. Wenn die Energiewende allerdings ernst genommen werde, komme man nicht daran vorbei, auch dort Potentiale zu nutzen. Natürlich nicht gezielt und auch nicht flächendeckend. Pro Windkraftanlage werde nur ein kleiner Bereich dauerhaft beansprucht. Die Schäden welche durch Windenergieanlagen entstünden, stünden allerdings in keinem Verhältnis zu den Schäden welche durch den Klimawandel entstünden. Jede Person habe vielleicht die Bilder aus dem Harz vor Augen. Dort seien durch Trockenheit und Käferbefall nach Angaben durch den Nationalpark Harz mehr als 11 k Hektar Fichtenwald verloren gegangen. Es sei Fakt, dass eine Windenergieanlage mit 7 MB Leistung pro Jahr, mehrere tausend Tonnen CO2 vermeiden kann. Mehr als Wälder speichern können. Dies bedeute nicht, dass Wälder abgerodet und nur noch Windkrafträder stehen sollen. Das CO2, welches durch die Herstellung einer Windenergieanlage entstünde, amortisiere sich innerhalb eines Jahres. Sie verweise auf Daten des Umweltbundesamtes und des Thünen-Institut. Der Vorwurf, dieses sei Unsinn, sei daher zurückzuweisen. Vor diesem Hintergrund habe ihre Gruppe die Argumente des Für und Wider gegeneinander abgewogen und sei zu dem Schluss gekommen, die Argumente für ein Nein reichten nicht aus. Für ihre Gruppe sei aber auch wichtig, sie wolle keine Windenergie in privater Hand, sondern die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen von der Windenergie profitieren. Sie danke der Bürgerinitiative in Boltersen, welche sich gegen den Sandabbau vor Ort eingesetzt habe. Sie danke aber auch den Bürgerinitiativen welche sich rund um das Thema Vorrangflächen für Windenergie engagiert hätte. Ihrer Gruppe sei die Tragweite dieser Entscheidung sehr wohl bewusst. Trotz aller Differenzen sollte aber die Sachebene nie verlassen werden. Hier gebe es kein Schwarz oder Weiß sondern viele Grautöne. Sie danke auch der Verwaltung und insbesondere ihrem Kreistagskollegen Frank Stoll, für die intensive Arbeit. Zum vorliegenden Änderungsantrag möchte sie betonen, dass sie diesen als scheinheilig empfände. Es gehe der beantragenden Fraktion gar nicht um Gesundheitsschutz und schon gar nicht um Naturschutz. Dieses lasse sich aus verschiedenen Aussagen der Fraktion/ Gruppe herleiten. Dies gehe von der Leugnung des Klimawandels bis hin zu Aussagen, es würde hinter Windkraftanlagen nicht mehr regnen. Es sei ein Antrag der zwar hübsch verpackt sei aber die wahren Motive und Ideologien verstecken soll. Daher lehne ihre Gruppe den Änderungsantrag ab.
KTA Mues möchte feststellen, dass seine Fraktion dem RROP zustimmen werde. Es sei ausführlich diskutiert worden und er fände es gut, wenn dieses heute beschlossen werde. Damit würde dann auch Planungssicherheit im Landkreis bestehen. Auch er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Vorbereitung.
KTA Narewski möchte sich auf das große Thema Energie konzentrieren. Vorweg möchte sie der Verwaltung und allen Ausschussmitgliedern für ihre Arbeit danken. Ihre Kritik beziehe sich auf das Thema der Windkraftenergie. Ihre Fraktion werde dem RROP zustimmen. Nicht weil sie es in Gänze richtig und gut fände, sondern weil es eine Lösung brauche. Bei allem was es zu kritisieren gäbe, sei es dieser Kompromiss, der aktuell am ehesten tragbar sei. Es sei klar, wenn es heute keinen Beschluss gäbe, führe dieses nicht zu einem besseren Ergebnis. Dann gäbe es Chaos. Dann bekommen wir ein ungeordnetes, wildes Bauen und das möchte wirklich niemand. In vielen Kommunen seien inzwischen Lösungen gemeinsam mit den Gemeinden entwickelt worden. Dabei habe es Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gegeben. Was ihr aber sauer aufstoßen würde, und dieses möchte sie sehr deutlich sagen, sei wenn ausgerechnet die Parteien, welche Windkraft jahrelang zur tragenden Säule ihrer Politik gemacht hätten und diese Situation überhaupt erst herbeigeführt hätten, sich heute gegen diesen Antrag stellen sollten. Das Flächenziel über welches hier gesprochen würde, sei nicht vor Ort entstanden, sondern sei auf Landesebene festgelegt worden. Sie erwarte hier mehr Konsequenz. Wer solche Vorgaben mache, sollte am Ende auch bereit sein die Umsetzung mitzutragen. Gerade dann, wenn es unbequem werde oder vor der eigenen Haustür geschehe. Sie persönlich hätte sich einen anderen Ansatz gewünscht. Weniger starre Flächenziele und mehr Blick auf tatsächliche Energieerzeugung. Effiziente Steuerung statt pauschaler Vorgaben. Aber dieses sei heute nicht die Realität. Die Realität sei, das Flächenziel ist gesetzt und der Landkreis müsse es erfüllen. Es gebe schlicht nicht viele Optionen. Es könne näher an die Dörfer gegangen werden oder in den Wald. Dies seien die Entscheidungen, welche auf dem Tisch gelegen haben. Sie finde dieses auch nicht schön und sie sehe die Auswirkungen auf den Wald. Aber dies ändere nichts daran, dass gehandelt werden müsse. Sie verstehe den Unmut der Initiativen aber sie sei sich nicht sicher, ob dieser heute an der richtigen Stelle adressiert werde. Vor Ort werde umgesetzt, was auf Landesebene entschieden wurde. Die Grundsatzentscheidung sei längst gefallen und diese wurde nicht im Kreistag getroffen. Es müsse sich mit der Kritik an das Land und an die Regierungsparteien gewendet werden. Der Kreistag könne nicht so tun, als ob er völlige Gestaltungsfreiheit habe. Was der Kreistag heute beschließen könne, sei eine geordnete, nachvollziehbare und halbwegs faire Lösung. Oder eben keine Zustimmung und damit die Kontrolle aus der Hand zu geben. Genau deshalb werde ihre Fraktion heute zustimmen. Nicht aus Begeisterung, sondern aus Verantwortung.
KTA Peyko betont, er sei sehr verzweifelt. Er sehe sich in vielen Argumenten der Grünen Fraktion und auch den Ausführungen von KTA Blume und KTA Kamp könne er zustimmen. Im RROP wären viele gute Punkte, damit der Landkreis weiter Strukturen schaffen könne. Er könne aber trotzdem nicht mitstimmen. Er sei als Kreistagsabgeordneter gewählt von Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Ostheide. Und dort sei es einfach zu viel. Dies habe auch nichts mit Wahlkampf zu tun. Er sage dieses schon seit zwei Jahren. Die Samtgemeinde Ostheide habe fast 10 Prozent und grenze auch noch an den Landkreis Uelzen, welcher Windparks direkt an die Landkreisgrenze setze. Er sei für die Windkraft aber in der Ostheide sei es zu viel und deshalb werde er nicht mitstimmen.
KTA Dr. Schulze betont, es werde heute über das RROP des Landkreises Lüneburg beraten und damit über eine Entscheidung, welche tief in das Leben und den Schutzraum der Menschen eingreife. Er verstehe den Landrat und die Verwaltung, welche Entscheidungen aus Hannover, von einem Grünen Umweltminister mit einem fadenscheinigen Gutachten ausgewürfelt , umsetzen müssten. Lüneburg habe dort den größten Flächenanteil bekommen. Der Landrat habe noch versucht zu retten, was nicht mehr zu retten ist und das Ziel noch auf immerhin 4 Prozent runtergeschraubt. Auch dies sei immer noch an der Spitze aller Landkreise in Niedersachsen. Das Problem, welches es gebe, sei das 50 Prozent des Landkreises durch die geschützte Elbtalaue und die Stadt Lüneburg mit der entsprechenden Bevölkerungszahl, herausfielen. Dies bedeute, dass die 4 Prozent schon fast 8 seien für die verbleibenden Flächen. Darum sei es für den Landkreis viel, viel zu viel. Dies sei aber nicht die Schuld des Landrates. Er spreche heute nicht nur als Kreistagsmitglied sondern auch als Betroffener. Er sei KTA Peyko dankbar, dass er dieses angesprochen habe. Es könne nur nachvollzogen werden, wenn man auch betroffen sei. Er wohne in Neetze und die Windräder bedeuteten für die dort lebenden Menschen eine dauerhafte Beschallung. Und dies Tag und Nacht. Besonders nachts seien diese Anlagen wirklich laut. Wer dieses nicht glaube, den lade er gerne einmal nach Neetze ein. Es belaste die Menschen vor Ort und nehme diesen auch Stück für Stück die Lebensqualität. Das eigene Zuhause, eigentlich ein Ort der Ruhe, sei auch für ihn persönlich ein Ort geworden, an dem Erholung kaum noch möglich sei. Genau diese Realität soll nun mit dem vorliegenden RROP weiter ausgeweitet werden. Neetze und andere Gemeinden würden auch weiterhin über die Maßen belastet. Insbesondere die Samtgemeinden Ostheide, Gellersen und Dahlenburg würden überproportional unter diesen Windflächen zu leiden haben. Wenn dann noch klar sei, dass die meisten Windräder gar nicht technisch angeschlossen werden könnten in den nächsten Jahren, weil es die Infrastruktur dafür nicht gebe, sondern es einzig und allein um Profite gehe, sei dies umso mehr unverständlich. Es werde über Klimaziele, Flächenanteile und Ausbaupfade gesprochen. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass hinter jeder zusätzlichen Fläche Menschen und Familien stünden, welche davon betroffen seien. Diese spürten die Auswirkungen nicht nur auf dem Papier sondern jeden Tag und jede Nacht. Die Energiewende sei nach seiner Überzeugung richtig und notwendig. Aber sie dürfe nicht rücksichtslos umgesetzt werden und sie dürfe nicht dazu führen, dass einzelne Regionen und Bewohner überproportional belastet werden. Und das sei in diesem RROP leider der Fall. Er möchte dieses nicht als Vorwurf verstanden wissen sondern einfach als Fakt. Es sei nicht dem Landkreis und der Verwaltung ein Vorwurf zu machen. Diese habe getan was sie tun konnte. Daher gehe auch sein Dank in diese Richtung. Aber am Ende stehe ein Ergebnis welches für die Ostheide, Gellersen und Dahlenburg verherrend sei. Unser Landkreis verändere sich, und dies nicht behutsam, in einer Weise welche viele als Überforderung empfänden. Landschaften würden zunehmen technisch überformt. Mit jeder weiteren Ausweisung wachse diese Belastung. Akzeptanz entstünde durch Rücksicht und durch das Gefühl gehört zu werden. Nicht gehört zu werden führe zu Politikverdrossenheit. Dieses mache ihm große Sorge. Er könne diesem RROP in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Er möchte diesen Standpunkt deutlich machen und vertreten.
KTA Bothe richtet sich an KTA Kamp. Das dieser unbescholtene Bürger, welche sich nicht wehren könnten, angreife, sei nicht in Ordnung. Auch das Unwahrheiten verbreitet würden, wie seine Gruppe sei nicht bei den Ausschusssitzungen anwesend gewesen, sei schäbig. Er und KTA Bilgenroth seien bei allen Raumordnungsausschüssen beteiligt gewesen. Keine Fraktion habe mehr gegen diesen Irrsinn getan als die AfD zusammen mit der Basis. Insgesamt 4 Anträge seien zu diesem Windkraftausbau gestellt worden. Heute sei der 5. Antrag auf der Tagesordnung. Er sei der Ansicht, dass sie mit allen diesen Anträgen Recht gehabt haben. Wäre der Kreistag diesen Anträgen gefolgt, gebe es heute weniger Probleme. Die sogenannte Energiewende koste 1 Billion Euro und werde bis 2040 6 bis 7 Billionen Steuergeld kosten. Am Ende gebe es aber nur Industrieschrott. In 10 oder 15 Jahren gäbe es Windkraftanlagen, welche nicht mehr in Betrieb seien und die nichts mehr brächten, außer einer Menge Müll. Die welche die Windkraftanlagen bauen, stünden nicht in der Verantwortung diese auch wieder abzubauen. Daher stünde KTA Kamp für die Investoren und nicht für die Bürger unseres Landkreises. Auch KTA Peyko hätte ja seine Liebe zur Antiwindkraft erkannt und er sei gespannt, wie dieser nach der Wahl damit umgehen wolle. Seine Gruppe beantrage namentliche Abstimmung über das RROP. Diese könne dann auch nach außen gut kommuniziert werden, wer für diesen Irrsinn sei und wer nicht.
KTA Kamp möchte direkt auf die Ansprache durch KTA Bothe antworten. Es passiere ihm in Dahlenburg neuerdings oft, dass Anzeigen gegen ihn von der AfD gestellt würden, wegen seiner Aussagen. Wenn er so agieren würde wie die AfD-Mitglieder, dann müsste er ständig zur Polizei laufen und Anzeigen stellen. Er antwortet auf die Aussage von KTA Bothe, er habe gelogen, dass er dies nicht der Fall sei. Natürlich sei die AfD bei den Ausschusssitzungen gewesen. Aber in den Ausschüssen sei die wenigste Diskussion geführt worden, sondern in Arbeitsgruppen, zu denen die AfD auch eingeladen gewesen war. Es habe auch Fraktionsvorsitzendenrunden gegeben, zu denen auch KTA Bothe eingeladen gewesen sei. Die AfD sei zu allen Besprechungen mit der Verwaltung eingeladen worden und sei nicht dabei gewesen. Dieses habe er gemeint. An diesen wichtigen Gesprächen zum RROP habe die AfD nicht teilgenommen, aber dann würde sie drei Stunden vor der Sitzung einen schlauen Antrag stellen und den Kreistag vorführen. Dies bringe realer Politik keinen Nutzen. Es gehe der AfD nur darum, etwas Theater zu machen und so zeige die AfD wieder ihr populistisches Bild.
KTA Meister möchte es wertschätzen und er verstehe es auch, wenn Kollegen aus dem Kreistag sich aus der Perspektive ihrer Samtgemeinden äußerten. Dennoch möchte er zu dem von KTA Dr. Schulze genannten Ausdruck, dass das Gutachten fadenscheinig sei und die Vorgabe des Landes ausgewürfelt seien, sagen, dass dieses Gutachten 48 Seiten und viele Quellenangaben umfasse. Da sei nichts ausgewürfelt. Er finde, dies sei populistische Diskreditierung und die möchte er so nicht stehen lassen. Im Antrag der AfD sei das Wort „Ideologieoffenheit“ in Bezug auf Kraftwerke genannt. Er sei der Ansicht, dieser Antrag triefe in der Sprache nur so von Ideologie in Bezug auf Wörter wie „Zufallsenergie“ und „Windindustrieanlagen“. Die AfD sollte erstmal selber reflektieren, wie viel Ideologie in ihrem Antrag stecke.
Beschluss
Beschluss:
- Der in der Begründung zum RROP erfolgten Abwägung (Anlage 4, Teil B), den in den Abwägungssynopsen zum 1., 2. und 3. Entwurf dokumentierten Abwägungen der Stellungnahmen (Anlagen 1 bis 3), dem Ergebnis der Umweltprüfung gemäß Umweltbericht (Anlage 6) sowie den Gutachten (Anlagen 9 bis 13) wird zugestimmt. Die Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg (bestehend aus der beschreibenden Darstellung und der zeichnerischen Darstellung, Anlagen 4 und 5) wird beschlossen.
- Das Einzelhandelsgutachten 2021 in Verbindung mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wird als regionales Einzelhandelskonzept beschlossen (Anlagen 10 und 11).
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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110,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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101,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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98,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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19,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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102 MB
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8
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(wie Dokument)
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19,7 MB
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9
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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10
|
(wie Dokument)
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10,8 MB
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11
|
(wie Dokument)
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1,1 MB
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12
|
(wie Dokument)
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270,1 MB
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13
|
(wie Dokument)
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89,8 MB
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14
|
(wie Dokument)
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338,1 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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