19.03.2026 - 28 Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
Wortprotokoll
KTA Gros möchte eine Frage zum Austritt des Landkreises aus dem Kommunalen Bündnis für Biologische Vielfalt stellen. Er habe den Landrat um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Hierzu sei eine Vorlage erstellt und im letzten Umweltausschuss beraten worden. Er habe aber nach der genauen Zahl und Art der Mitarbeit bei Veranstaltungen des Bündnisses für Biologische Vielfalt gefragt, um zu beurteilen, ob der Landkreis einen Nutzen hiervon habe oder nicht. Diese Information läge ihm nicht vor. Auch den lapidaren Hinweis, dass nach § 58 NKomVG die Zuständigkeit bei der Verwaltung läge, teile er nicht. Es fänden sich in dem umfangreichen Katalog auch Hinweise, die darauf schließen ließen, dass dies sehr wohl eine Angelegenheit des Kreistages sei. Daher sei seine Bitte, ihm mitzuteilen, in welchem Umfang Mitarbeiter wann und wie häufig an den Veranstaltungen teilgenommen hätten.
LR Böther sagt KTA Gros zu, wenn dieses zu ermitteln sei, würden ihm diese Zahlen gerne mitgeteilt. Die Rechtsauffassung, welche auch dargestellt worden sei im Umweltausschuss, dass der Kreistag nicht zuständig sei für die Kündigung dieses Vertrages, vertrete die Verwaltung weiterhin.
KTA Gros erwidert, der Landrat habe lapidar § 58 NKomVG aufgeführt, dies seien zwei riesige Absätze. Es würde ihm schon genau interessieren, aus welchem Absatz und welcher Nummerierung die Begründung abgeleitet werde.
KTA Bendorf fragt nach einem Folgetermin für die REKAP.
KTA Voltmann-Hummes beantwortet die Frage. Die nächste Veranstaltung sei am 08.06.2026 in der Ritterakademie.
KTA Glodzei berichtet, er sei angesprochen worden, was denn ein Kreistagsabgeordneter verdiene. Dieses sei ja öffentlich einsehbar. Dann sei aber die Frage gestellt worden, was denn mit den Aufsichtsräten sei. Eine Übersicht dazu habe es im nichtöffentlichen Teil einer AFP Sitzung gegeben. Seine Frage sei, wo dieses öffentlich einsehbar sei.
Vorsitzende Mertz antwortet, die Entschädigungen der Aufsichtsräte sei Sache der jeweiligen Gesellschaft und deshalb öffentlich nicht einsehbar.









