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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.03.2026 - 8 Dringlichkeitsantrag der Gruppe AfD/dieBasis vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

KTA Bilgenroth stellt noch einmal das Flächenziel für Windenergie des Landkreises von 4 Prozent heraus. Der Gemeinderat Neetze habe bereits im letzten Sommer einstimmig den Landkreis per Resolution aufgefordert, das Land aufgrund des hohen Teilflächenzieles zu verklagen. Der Kreistag wäre dann aber im September letzten Jahres nicht bereit gewesen, sich der Neetzer Resolution zur Klage anzuschließen. Eingebracht habe dieses die Gruppe AfD/ dieBasis. Aber der Kreistag habe dann auf Änderungsantrag der CDU eine Resolution beschlossen. Diese habe den Landtag und die Landesregierung aufgefordert, das Teilflächenziel von 4 Prozent erheblich zu reduzieren. Aufgrund dieser Resolution unseres Landkreises, welche von der Verwaltung weitergeleitet worden sei, passierte nichts.

 

Unser Kreistag und seine Resolution wurden von der Landesregierung völlig ignoriert. Daher schlage seine Gruppe als weitere Vorgehensweise vor, dass der Landkreis nun doch Klage bzw. eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Teilflächenziel von 4 Prozent ausarbeite und einreiche. Und dieses noch vor Ablauf der dafür bestehenden Frist vor dem 19. April 2026. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof sei dabei um eine Entscheidung vor der eintretenden Superpriviligierung mit Ablauf des Jahres 2027 zu bitten. Durch diese Vorgehensweise würde unser Kreistag der Landesregierung deutlich machen, dass die Resolution des Kreistages keine Luftnummer gewesen sei. Zum anderen würde der Landkreis Zeit gewinnen, um das Ruder der schädlichen Windenergieindustrie möglichst doch noch herumzureißen. Seine Gruppe begrüße Bürger, welche sich für Natur und Wald einsetzen. Diese seien immer herzlich willkommen. Die schädliche, alles zerstörende CO2 Politik müsse beendet werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis gegen das im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) für den Landkreis Lüneburg festgelegte Teilflächenziel bezüglich Windenergievorrangflächen eine Kommunalverfassungsbeschwerde ausarbeitet und beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof vor dem 19.04.2026, somit fristgerecht, einreicht. Mit Hinweis auf die mit Ablauf des Jahres 2027 eintretende Superprivilegierung ist der Staatsgerichtshof zudem zu bitten bzw. aufzufordern, sein Urteil vor dem 31.12.2027 zu treffen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt

 

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