08.12.2025 - 6 Prüfauftrag der Gruppe Die Linke / Die Partei u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Raumordnung
- Datum:
- Mo., 08.12.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Kreistagsbüro
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Als Mitverantwortliche für den Prüfauftrag erklärt KTA Schmidt, dass sich die Verwaltung mit den Belangen der BI intensiv beschäftigt hat und nun ein vertiefter Austausch möglich ist.
Ang Dr. Panebianco trägt die Ergebnisse des Prüfauftrags vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Meister dankt der Verwaltung für ihre schnelle Arbeit und fragt, inwiefern das LBEG eine Gewichtung der Kriterien für die Bewertung der potenziellen Rohstoffabbaugebiete durchführt, ob eine schriftliche Aussage hinsichtlich der Mächtigkeit der Lagerstätte bei Barendorf durch das LBEG vorliegt, woraus die unterschiedlichen Aussagen der BI und der Verwaltung zum Abstand zwischen der potenziellen Abbaufläche Barendorf und der Wohnbebauung resultieren und wie es zu der Bewertung des LBEG bezüglich der Transport-Anfahrtswege kommt, da laut BI eine Ortsdurchfahrt durch Barendorf nicht notwendig wäre.
Ang Dr. Panebianco erklärt, dass das LBEG die Abbaufähigkeit der Lagerstätte beurteilt. Diese ergibt sich vor allem aus der Art des Rohstoffs und dem Volumen sowie dem Erkundungsstand. Dabei wirkt sich eine starke Schichtung der Lagerstätte negativ aus. Diese ist aus den Bohrkernen (Folie 11) zu erkennen. So liegen in Barendorf mehrere Schichten verschiedener Rohstoffqualitäten vor, während in Boltersen eine hohe Mächtigkeit einer einheitlichen Rohstoffart besteht. Hinsichtlich des Abstandes zur Wohnbebauung setzt die BI die Messung nicht am östlichen Rand der Lagerstätte an. Die Transportwege werden davon abhängig sein, wohin der Rohstoff transportiert werden muss. Dies wird erst im Genehmigungsverfahren geklärt.
KTA Meister fragt, ob auf die Transportwege im Zuge der Genehmigung Einfluss genommen werden kann.
Ang Dr. Panebianco erklärt, dass die Genehmigungsbehörde Vorgaben für den Abbau macht, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sofern vor Ort weitere Einschränkungen gewünscht sind, ist es denkbar, dass die Gemeinde dies mit dem Abbauunternehmen direkt vereinbart.
KTA Schmidt kritisiert, dass eine umfangreiche Nutzung von Rohstoffen für die nächsten 30 Jahre im Widerspruch zum Ziel der Klimaneutralität 2040 und dem Netto-Nullziel zur Flächenversiegelung 2050 steht. Der prognostizierte hohe Sandbedarf für Beton und im Tiefbau etwa für die A39, die Elbbrücke und anderen großen Infrastrukturvorhaben seien zu hinterfragen. Sie fragt, inwiefern das RROP angepasst wird, wenn tatsächlich nicht so viel Sand benötigt wird und das LROP diesbezüglich geändert wird.
Ang Dr. Panebianco erläutert, dass das RROP bei einer Änderung der Vorgaben des LROP angepasst wird und Rohstoffe trotz Festlegung des RROP ungenutzt im Boden verbleiben können, wenn diese nicht benötigt werden sollten.
KTA Gros erkundigt sich, inwiefern der Landkreis eine Rangfolge der Abbaugebiete nach Erheblichkeit von möglichen Konflikten vorgeben kann und verweist auf Gerichtsurteile zu Genehmigungsverfahren, in denen eine Alternativenprüfung gefordert wurde.
KR´in Vossers erklärt, dass der Landkreis im RROP keine Rangfolge festlegen, sondern lediglich Flächen vor entgegenstehender Nutzung sichern kann. Sie weist darauf hin, dass Abbauunternehmen Abbaugenehmigungen unabhängig von den im RROP festgelegten Flächen beantragen können.
KTA Blume fragt nach der Erschließung der bestehenden Abbaufläche auf der Lagerstätte südlich von Barendorf und ob der Sand nur über die Kreisstraße abgefahren wird oder auch nach Norden.
LR Böther antwortet, dass der Abtransport hauptsächlich über die Kreisstraße erfolgt.
KTA Stoll fragt, inwiefern unabhängig von einer regionalplanerischen Gebietsausweisung Abbaugenehmigungen beantragt werden können und ob für die Alternativfläche bei Barendorf schon Interesse angemeldet worden ist.
LR Böther erklärt, dass, sofern ein Unternehmen Zugriff auf eine Fläche hat, eine Abbaugenehmigung beantragt werden kann. Inwiefern Interesse an einem Abbau auf dieser Fläche besteht, ist nicht bekannt.
Beschluss
Beschlussempfehlung:
Prüfauftrag der Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen zur nächsten Raumordnungssitzung zum Thema Sandabbau S 35 Boltersen
Wir bitten die Verwaltung nochmals im Interesse der Einwohner*innen zu prüfen, die Sandabbauvorrangfläche S35 bei Boltersen aus dem aktuellen RROP Entwurf herauszunehmen und durch Ausweisung einer konfliktfreieren Vorrangfläche zu ersetzen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Raumordnungsausschuss am 08.12.2025 vorgestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
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85,5 kB
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764,4 kB
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