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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.06.2026 - 5 Elbbrücke Darchau-Neu Darchau; Umsetzung der nä...

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Wortprotokoll

BL Seegers betont, ihn freue es, dass durch die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses (PB) nunmehr der KT-Beschluss vom 24.09.2018 umgesetzt worden sei, was seitens des SBU mit erheblichen Anstrengungen in den letzten Jahren verbunden gewesen sei.

In Anbetracht dessen würde man nun auch gerne die weiteren Planungsschritte einleiten und letztlich das Gesamtprojekt umsetzen wollen.

Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage, erläutert er das geplante weitere Vorgehen.

Damit die konkrete 75%-NGVFG-Förderung beantragt werden könne (Baureifebescheinigung), müssten die hierfür erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden.

Dafür, sowie zur Einleitung der weiteren Planungsschritte, bestehe ein Mittelbedarf in Höhe von 2.935.000,- €.

Bereichsleiter Tippe stellt die weiteren Verfahrensschritte dar. Erforderlich sei eine weitere Rechtsberatung. Kohärenzsichernde Maßnahmen müssten bereits vor Baubeginn durchgeführt werden. Die Baugrunduntersuchung müsse beauftragt werden. Darüber hinaus sei der Generalplaner für die weiteren Planungsschritte (Ausführungsplanung) ebenso zu beauftragen, wie eine Baubegleitung.

Um die erforderlichen Aufträge erteilen zu können, fährt BL Seegers fort, sei nunmehr eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in den Wirtschaftsplan 2026 aufzunehmen. Da voraussichtlich noch 55.000,- € im Jahr 2026 zahlbar werden würden und für dieses Jahr bereits eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 500.000,- zur Verfügung stehe, müsse nunmehr eine VE in Höhe von 2.880.000,- € zu Lasten der Wirtschaftsjahre 2027 bis 2030 aufgenommen werden.

Hierfür müsse der Wirtschaftsplan lediglich ergänzt werden, einer Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde bedürfe es jedoch nicht.

Die Deckung der außerplanmäßigen VE sei durch eine Kürzung der in der Vorlage beschriebenen     Investitionsmaßnahme des Landkreises möglich.

KTA Hinners fragt an, ob der erforderliche Grunderwerb problematisch verlaufe bzw. ob gfls. enteignet werden müsse.

BL Tippe erklärt, dass der Grunderwerb weitestgehend ohne größere Schwierigkeiten verlaufe. In Einzelfällen könne es u.U. jedoch tatsächlich auf Enteignungsverfahren hinauslaufen. Das könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht konkret vorhergesagt werden. Die NLG führe sowohl für das Elbbrückenprojekt als auch für den Deichbau die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen.

KTA Schmidt sieht den Bau der Elbbrücke sehr kritisch. Die enormen finanziellen Folgen würden in die Zukunft projeziert werden. Sie fragt, ob aus dem Infrastruktur-Sondervermögen Mittel für den Brückenbau eingesetzt werden könnten.

Landrat Böther erklärt, dass dem Landkreis Lüneburg 50 Mio € aus dem Sondervermögen zur Verfügung stünden. Grds. seien diese Mittel u.a. für derartige Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen.

Er möchte jedoch noch einmal hervorheben, dass der Bau der festen Elbquerung mehr als ein Infrastrukturprojekt sei. Die Elbbrücke stärke nicht nur die Mobilität und die Entwicklung der Region, sondern sie vollende auch die Deutsche Einheit. Insbesondere die Menschen in Amt Neuhaus würden mit einer festen Elbquerung zuverlässig an den westlichen Teil des Landkreises Lüneburg angebunden werden.

KTA Schultz betont, dass seines Erachtens die finanziellen Mittel, die sowohl für die weitere Planung als auch für den Bau und den späteren Unterhalt der Brücke erforderlich seien, nicht zur Verfügung stünden. Den Planfeststellungsbeschluss nehme er zwar zur Kenntnis, er bitte jedoch, über die weiteren Beschlussvorschläge einzeln abstimmen zu lassen.

KTA Hövermann betont, man stehe gegenüber den Einwohnern im Amt Neuhaus im Wort. Aufgrund dieser Verantwortung vertraue er auf ein eindeutiges und kräftiges Ja zu den dargelegten weiteren Planungsschritten.

KTA Puls pflichtet dem bei und hebt hervor, dass die Realisierung dieses Projekts eine große Chance für die Region bedeute und dafür die angesprochenen Mittel aus dem Sondervermögen sachgerecht eingesetzt werden könnten.

KTA Gödecke erklärt, er werde für die weitere Planung stimmen. Allerdings müsse der Fährbetrieb in Bleckede, der 2 Ortsteile verbinde, auch mit einer Elbbrücke Darchau/Neu Darchau aufrechterhalten werden.

Landrat Böther erklärt, dass der Landkreis an der Fährverbindung in Bleckede festhalten werde.

KTA Stoll fragt, mit welcher Bauzeit zu rechnen sei, wenn 2028 tatsächlich der Baustart erfolge.

Seine Gruppe werde nicht einheitlich abstimmen. Er persönlich könne aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Fährmann in Neu Darchau nicht dafür stimmen, sondern werde sich enthalten. Gleichwohl sehe er die Notwendigkeit einer festen Elbquerung.

BL Seegers erklärt, dass von einer Bauzeit von 3 Jahren auszugehen sei.

KTA Neumann betont, dass die Realisierung dieser festen Elbquerung eine überregionale Bedeutung habe. Regelmäßige Eingriffe in das Ökosystem der Elbe wären anderenfalls u.a. auch durch die immer wieder erforderlichen Baggerarbeiten in der Fahrrinne notwendig. Die AfD werde für die Fortsetzung des Projekts stimmen.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag nimmt den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Elbbrücke Darchau / Neu Darchau vom 11.05.2026 zur Kenntnis

 

  1. Der Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) wird beauftragt,
    1. die vom Nds. MW in Aussicht gestellte Projektfinanzierung aus NGVFG-Mitteln in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu beantragen (Baureifebescheinigung) und die dafür erforderlichen Nachweise/Unterlagen zusammenzustellen.
    2. die weiteren erforderlichen Planungsschritte zur zeitnahen Realisierung des Elbbrückenneubaus einzuleiten.

 

  1. Die Änderung des Wirtschaftsplanes des SBU zur Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.880.000 € wird beschlossen

 

  1. Der Landkreis Lüneburg verpflichtet sich gegenüber dem SBU, die finanziellen Mittel für die weiteren Planungsschritte bereitzustellen. Die dafür erforderliche außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 542-000 „Kreisstraßen", lnvestitions-Nr. 1000.20.01 „Elbbrücke Darchau-Neu Darchau" in Höhe von 1.535.000 € wird beschlossen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. : einstimmig

Zu 2. a) und b) : 7Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen

Zu 3. : 7Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen

Zu 4. : 7Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen

 

 

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