23.05.2007 - 13 Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 23.05.2007
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
1.
Koordinierungszentrum Kinderschutz –
Kommunales Netzwerk für frühe Hilfen:
Fachdienstleiter 51 Herr Zenker-Bruns berichtet darüber, dass das Land
Niedersachsen, Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, an
vier ausgewählten Standorten (Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg)
ein Modellprojekt „Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales
Netzwerk für frühe Hilfen“ ins Leben gerufen hat. Bausteine dieses
Modellprojekts sind
Ø
eine Bestandsanalylse über vorhandene
Einrichtungen und Institutionen des Kindesschutzes
Ø
die Entwicklung verbindlicher
Handlungsketten („Reaktionskette“)
Dem Ministerium geht es hierbei nicht nur um die Festlegung von
Handlungskonzepten in akuten Gefährdungssituationen, sondern auch um die
Installation von Präventionsketten.
Ø
Umsetzung und Erprobung
Vereinbarte Handlungsabläufe müssen in bestehende Institutionen impliziert und im
täglichen Arbeitszusammenhang erprobt werden.
Die Finanzierung erfolgt in drei Jahren, wobei die Projektjahre
nicht mit Haushaltsjahren gleichzusetzen sind. Der Standort Lüneburg erhält für
das erste Jahr 100.000,00 €, im zweiten Jahr 80.000,00 € und im
dritten Jahr 60.000,00 €. Die Finanzierung beinhaltet sowohl Personal-
als auch Sachkosten, darüber hinaus werden Beratungstage durch das Institut für
Soziale Arbeit (ISA) angeboten.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Lüneburg hat am 04.04.2007
das Modellprojekt zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung der Stadt
Lüneburg beauftragt, mit dem Landkreis Verhandlungen aufzunehmen, um ein
gemeinsames Modellprojekt zu erstellen. Das Angebot der Stadt wird vom
Fachdienst Jugendhilfe und Sport begrüßt; entsprechende Vorgespräche mit der
Leiterin des Stadtjugendamts, Frau Otte, sind bereits terminiert. Die
Verwaltung wird über den Fortgang des Projekts weiter berichten.
2.
Nds. Förderprogramm „Familie mit
Zukunft – Kinder bilden und betreuen“
Das genannte Förderprogramm des Landes Niedersachsen teilt sich in zwei große
Projektbereiche, die zum einen vom Nds. Ministerium für Soziales, Frauen,
Familie und Gesundheit, zum anderen vom Nds. Kultusministerium begleitet und
bearbeitet werden. Die Verwaltung berichtet zu ihrer Antragstellung bezüglich
der Förderschiene des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit. In enger Kooperation mit der Antragstellung auch der Stadt Lüneburg
wurden für den Landkreis Lüneburg
a.
eine 50 %-ige Finanzierung einer Vollzeitkraft
für die Einrichtung und den Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros als
koordinierende Service- und Dienstleistungsangebot für den Landkreis Lüneburg
beantragt.
b.
im Rahmen der Bereitstellung
verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. auch altersübergreifender
Betreuung in der Tagespflege werden 20 % der zurzeit auf den Bereich der
U3-Kinder entfallenden Tagespflegekosten als Landesfinanzierung beantragt
c.
gemeinsam mit der Stadt Lüneburg ein
Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot für Tagespflegepersonen und
Erzieher/innen von Kindertagesstätten als gemeinsames Angebot voraussichtlich
in Trägerschaft der vhs Lüneburg gemacht. Hierfür sind Mittel von
Landkreisseite in Höhe von 8.000,00 € eingeplant, die Hälfte dieser Summe
wird aus dem Programm als Zuschuss erbeten.
d.
für die Förderung im Bereich besonderer
Zielgruppen bei einer Gesamtsumme von 8.000,00 € ein Antrag in Höhe von
4.000,00 € (50 %) aus Landesmitteln beantragt. Hier ist beabsichtigt,
bedarfsgerecht durch Stützkräfte die bessere Integration von Kindern aus sozial
schwachen Familien bzw. Familien mit Migrationshintergrund zu finanzieren.
FDL 51 berichtet weiter, dass der bisher geltende Stichtag 30.
April 2007 keine Gültigkeit mehr besitzt und Anträge an das Förderprogramm
jederzeit möglich sind. Der Fachdienst wird sich daher noch einmal an die
Gemeinden im Landkreis bzw. die dortigen Träger von Kindertagesstätten wenden,
um entsprechende Projektideen und Möglichkeiten für weitere Antragstellungen zu
erfragen.