31.10.2007 - 6 Grundsatzbeschluss zur investiven Sportförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sportausschuss
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Mi., 31.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die folgenden Grundsatzregelungen werden Punkt für Punkt
einzeln beraten, teilweise geändert und mit folgendem Ergebnis beschlossen:
1. Gefördert werden Vereine, die eine
Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und funktionierende Jugend-
bzw. Seniorenarbeit und Integrationsarbeit im Sportbereich nachweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung
2. Die Maßnahmen müssen
ein Mindestvolumen von 5.000,00 € haben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Es erfolgt eine
Festbetragsfinanzierung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung
4. Eine Förderung
erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn die Samtgemeinde/Gemeinde mit Fördermitteln
in wenigstens gleicher Höhe
eintritt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Es wird erwartet,
dass sich die Vereine mit 1/3 an der Maßnahme beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig









